Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir im Deutschen Bundestag über diese globale Vereinbarung einer regulären, sicheren und ordnungsgemäßen Migration beraten. Am 19. April haben wir schon einmal darüber beraten. Aber nicht nur Parlamentsdebatten, auch öffentliche Debatten bieten die Gelegenheit, über solche Themen zu sprechen. Und beim Thema „Global Compact“ gibt es überhaupt nichts, was wir verschämt unter den Scheffel stellen sollten. Stattdessen sollten wir darüber sprechen, dass diese Vereinbarung nur ein Teil der Lösung für die Migrationsherausforderungen in der Welt und bei uns ist. Sie ist ein Mosaikstück, das dafür notwendig ist.
Ich will zu Beginn auf einige Punkte des Pakts hinweisen.
Erstens. Es ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, und das ist durchaus sinnvoll. Wir brauchen nicht nur bindendes Völkerrecht, sondern es ist auch wichtig, dass man über Kooperationsmöglichkeiten sprechen kann, darüber, gemeinsame Probleme gemeinsam zu lösen.
Zweitens gibt es selbstverständlich weiterhin eine klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration. Darüber hinaus wird klar statuiert, dass es das souveräne Recht der Staaten ist, auf ihrem Hoheitsgebiet Migrationspolitik zu regeln und zu gestalten. Genau dabei bleibt es.
Wenn Sie die Frage stellen, warum wir das eigentlich machen, muss man antworten: Ja, weil wir auf eine globale Herausforderung auch eine globale Antwort brauchen.
Das ist aber in der Tat nicht das Einzige. Wir wissen ganz genau, dass wir bei diesen Herausforderungen auf allen Ebenen der Politik ansetzen müssen: Das gilt für die Landespolitik, das gilt für die Bundespolitik, das gilt für den europäischen Rahmen und eben auch für den internationalen Rahmen.