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70. Sitzung
Mittwoch, 12. Dezember 201819. Wahlperiode, 70. SitzungBefragung der Bundesregierung
Reaktionswert: ruhig110 Wörter Im Protokoll lesen

Ich teile Ihre Auffassung nicht. Ich glaube, da sind die Bundesländer zuständig, und sie wehren sich ja auch gegen die Überprüfung des Status quo. Der Bundesgesetzgeber legt die Abstände fest.

Sie haben die Verhältnismäßigkeit angesprochen; dazu habe ich eine Frage. In Deutschland gibt es jetzt Fahrverbote auf Autobahnen – hier auf der A 100, im Ruhrgebiet auf der A 40 –, weil bei uns im Gegensatz zu anderen Staaten der Europäischen Union auch an Autobahnen gemessen wird. Daher die Frage: Halten Sie Fahrverbote auf Autobahnen für unverhältnismäßig oder für verhältnismäßig? Wenn Sie sie für unverhältnismäßig halten, warum gibt es dann keine Änderungen der Bundesgesetze und -verordnungen, um auszuschließen, dass dort gemessen wird?

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