Frau Bundeskanzlerin, Ihnen ist schon bekannt, dass wir in Deutschland ein geübtes Verfahren haben, bei dem Finanzbehörden solche Fragen beständig klären. Wie ist dann zu erklären, dass Mitglieder Ihrer Bundesregierung – ich nenne mal beispielhaft Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Bilger, der dort auf der Regierungsbank sitzt –
Guter Mann!
ausdrücklich sagen: Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und der Klagebefugnisse wird wegen der Klagetätigkeit der Deutschen Umwelthilfe beantragt. – Offensichtlich ist die Motivation in der Union eine andere als die, die Sie gerade dargestellt haben. Das, was Sie dargestellt haben, ist das übliche Verfahren zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit.