Ich habe noch eine Frage zur Verhältnismäßigkeit. Bei 20 Euro Bußgeld halte ich den Aufwand in der Tat für nicht sinnvoll.
👏
Beifall bei Abgeordneten der FDP
Hinzu kommt, dass es eine umfassende Rechtsprechung in Sachen Telekommunikationsüberwachung gibt, die besagt, dass anlasslose und dauerhafte Überwachung nicht geht. Deshalb frage ich mich schon, ob mit der Erfassung nicht alle Autofahrer unter Generalverdacht gestellt werden; denn bei der Terrorismusüberwachung stellt sich der Staat gegen eine anlasslose und dauerhafte Überwachung. Hier geht um 20 Euro Bußgeld. Hier geht es um eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb die Frage: Ist das Ihrer Meinung nach verfassungssicher?
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Kollege Luksic!