Ich freue mich auch, dass Sie, Herr Kollege, diese Frage zulassen. – Sind Sie mit mir einer Auffassung, dass das deutsche Parlament zu den Parlamenten zählt, das klare Regeln hat zur Beteiligung in Angelegenheiten der Europäischen Union – ja, dass man fast sagen kann: Kein Parlament ist eigentlich so intensiv beteiligt an der Einflussnahme auf die Regierung, wenn es um Entscheidungen in Europa geht? Würden Sie bestätigen, dass die Bundeskanzlerin hier regelmäßig Stellung nimmt vor großen Gipfeln, dass sie das zu G 20 getan hat,
Das haben wir erstritten vor dem Bundesverfassungsgericht!
Schon lange nicht mehr!
dass sie das natürlich nicht zu jedem Gipfel macht, weil mancher Gipfel natürlich auch eine gewisse Routine ist, und dass es möglicherweise auch Sinn macht, dass die Bundesregierung in ihrer eigenen Kompetenz entscheidet, ob sie gewisse Sachen für so bedeutsam hält, dass sie dazu eine Regierungserklärung abgibt?
Das ist der entscheidende Punkt!
Wenn das alles zutrifft, würden Sie dann vielleicht mit mir der Auffassung sein, dass eine gesetzliche Regelung – zumal es auch schwierig ist, zu sagen, wann es wichtig und wann es unwichtig ist;
Das glaube ich!
Ich denke an unsere Klage und das Urteil vom Bundesverfassungsgericht!
wahrscheinlich gibt es dazu sehr unterschiedliche Auffassungen – in diesem Fall wirklich unsinnig wäre?