Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weite Teile des aktuellen Debattenpunktes erscheinen mir hier im Haus unstrittig, und das nicht nur, weil die EU-Verordnungen unmittelbar anzuwenden sind. Für Arbeitnehmer und Verbraucher geht es um Sicherheit beim Umgang mit technischen Geräten. Arbeitgeber sind in der Fürsorgepflicht, und auch ihnen helfen wir mit zertifizierten Produkten. Sie wollen für ihr Geld ordentliche Qualität. Einheitliche Standards helfen bei der Anwendung und erleichtern nicht zuletzt den grenzüberschreitenden Handel. Allein schon deshalb macht diese Verordnung durchaus Sinn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn etwas unstrittig ist, heißt das aber noch lange nicht, dass es sich nicht lohnt, ein wenig darüber zu debattieren. Im Gegenteil, ich nutze die Chance, um ein paar Gedanken zum Thema „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ loszuwerden, und dabei geht es nicht nur um Gasgeräte in der EU.
Sie finden in den Verordnungen den Begriff „Persönliche Schutzausrüstung“. Den haben wir gerade auch im Bericht des Wehrbeauftragten mehrfach gehört; das gilt aber auch für andere Arbeitnehmer. Das klingt zunächst unscheinbar; aber es steckt Großes dahinter: Eine Schutzausrüstung kann Leben retten, Krankheiten vermeiden. Ohne persönliche Schutzausrüstung wären viele Berufe gefährlicher als nötig.
Gerne bemühe ich als Beispiel meine ursprüngliche Berufswelt: Für einen Bergmann sind Schutzkleidung und geprüfte technische Geräte unter Tage überlebensnotwendig:
EX-geprüfte Schutzgeräte im Bergbau, in der Schifffahrt oder in der chemischen Industrie verhindern schwere Explosionen. CE-geprüfte Sicherheitsschuhe verhindern Umknicken, Ausrutschen oder Stichverletzungen. CE-zertifizierte Kleidung schützt vor Kälte oder hohen Temperaturen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Arbeitsschutz in Deutschland hat sich bewährt, insbesondere wenn es um technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz geht. Mittlerweile ist es in vielen Tätigkeitsbereichen gelungen, körperliche Schäden zurückzudrängen, auch wenn Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems, etwa im Rücken oder am Knie, noch immer ein großer Faktor bei den Berufskrankheiten sind.
Ich wünsche mir auch für die unmittelbare Zukunft einen guten Arbeitsschutz. Das funktioniert aber nur, wenn wir darüber nachdenken, welche Arbeitsschutzmaßnahmen in der digitalisierten Arbeitswelt zu ergreifen sind.
All das, was ich zuvor als persönliche Schutzausrüstung benannt habe, etwa Schutzhelme, Kleidung oder Atemschutz, hilft beispielsweise nicht vor der Gefahr der ständigen Erreichbarkeit durch die heutigen Kommunikationsmittel. Moderne Berufe brauchen andere Schutzmaßnahmen, etwa das Abschalten von E-Mail-Servern ab einer bestimmten Uhrzeit.
Hier muss ich im Übrigen mal sagen: Der heutige Tag hier im Plenum ist auch nicht arbeitnehmerfreundlich. Da denke ich nicht an uns Abgeordnete, sondern ich denke an den Saaldienst, an die Putzdienste, an die Garderobefrauen, die heute wieder mal länger arbeiten müssen, damit der Laden läuft. Danke dafür!
Aber, meine Damen und Herren, so geht es nicht wirklich. Wir haben auch gegenüber den Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht.
Ein moderner Arbeitsschutz muss ganzheitlich sein. Er sollte nicht nur physische Gefahren erkennen, sondern auch psychischen Druck in die Gefährdungsbeurteilung einschließen. Im Koalitionsvertrag finden sich einige Hinweise zum Thema „gesunde Arbeitswelt“: Wir haben uns unter anderem darauf verständigt, das Berufskrankheitenrecht weiterzuentwickeln. Zudem wollen wir uns mit stressbedingten Erkrankungen am Arbeitsplatz auseinandersetzen. Aber hier ist noch sehr viel Luft nach oben.
Wir können beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, das sich präventiv mit stressigen Bedingungen im Job auseinandersetzt, deutlich besser werden.
In diesem Sinne herzlichen Dank und Glück auf! Ich wünsche uns allen frohe und besinnliche Weihnachten.