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68. Sitzung
Donnerstag, 26. März 202621. Wahlperiode, 68. SitzungZweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Beratung der Durchsetzung der EU-Verordnung beraten wir heute abschließend auch eine wichtige, von der Regierungskoalition forcierte Anpassung im SGB VII.

Die vorgesehene Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von bislang 20 auf künftig 50 Beschäftigte ist ein wichtiger Schritt hin zu zielgerichtetem Arbeitsschutz und zu einer spürbaren Entlastung unserer Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden.

Beifallbei der CDU/CSU

Unternehmen mit 20 oder weniger Beschäftigten müssen auch weiterhin grundsätzlich keine Sicherheitsbeauftragten bestellen. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten schaffen wir die verpflichtende Bestellung ab, und für solche mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzen wir sie auf einen Sicherheitsbeauftragten. Diese Änderungen erschließen ein Entlastungspotenzial von rund 123 000 Sicherheitsbeauftragten in den kleinen und mittleren Betrieben. Die Beschäftigten können wieder vollumfänglich ihren regulären Aufgaben nachgehen, und unsere Unternehmen sparen so rund 135 Millionen Euro im Jahr. Das ist ein Baustein einer Entlastung unserer Unternehmen in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit.

Beifallbei der CDU/CSU

Meine Damen und Herren, die Fokussierung auf eine risikobasierte Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist eine kluge Priorisierung. Wir schaffen Freiräume und stärken unternehmerische Eigenverantwortung, und das unter Erhalt eines starken Arbeitsschutzes für die Beschäftigten. Denn eines ist klar: Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt weiterhin uneingeschränkt für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe. Jeder Arbeitgeber muss auch künftig entsprechend handeln, wenn die Gefährdungsbeurteilung ihm dies vorgibt.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass eine erhöhte Gefährdung besteht – etwa aufgrund besonderer Risiken, spezifischer Arbeitsbedingungen oder erhöhter Unfallgefahren –, muss der Unternehmer entsprechend handeln, und zwar auch dann – und das ist das Entscheidende –, wenn der Betrieb weniger als 50 Beschäftigte hat. Das heißt, wir gehen weg von einer pauschalen Pflicht, hin zu einer risikobasierten Pflicht. Wir entlasten unsere Betriebe und erhalten starken Arbeitsschutz. Das ist moderne Arbeitsmarktpolitik, das ist verantwortungsvolle Gesetzgebung. Wir vertrauen den Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen, und geben ihnen gleichzeitig die Flexibilität, die sie brauchen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein und Arbeitsplätze zu sichern.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

Ich danke der Kollegin Glöckner und dem Kollegen Dieren ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf.

Meine Damen und Herren, guter Arbeitsschutz und wirtschaftliche Vernunft sind keine Gegensätze, im Gegenteil: Sie bedingen einander. Nur gesunde und sichere Arbeitsplätze sichern langfristig den Wohlstand in Deutschland.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Cem Ince [Die Linke]

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