Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, auch Pragmatismus gehört zum Regierungshandeln. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass die Bundesregierung, getragen von CDU, CSU und SPD, pragmatische Politik macht. Wenn es Regelungslücken gibt, dann gehören sie geschlossen, und das schnellstmöglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Linken, ich glaube, das muss man anerkennen. Und wenn man merkt, dass es bei der Eingliederungshilfe Regelungsbedarf gibt, dann ist es, glaube ich, sinnvoll, das zeitnah zu regeln, damit keine Versorgungslücken für die Menschen entstehen. Das ist ein richtiger Ansatz. Insofern sind wir hier auf dem richtigen Weg.
– Ja, aber es eilt. Zum 31. Dezember läuft die Frist aus. Deswegen haben wir heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vielleicht nicht zusammenpasst, aber durchaus Wirkung entfalten wird.
Sehr geehrter Herr Beeck, zu dem, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben, und zum großen Kompass der FDP in der Behindertenpolitik muss man, glaube ich, sagen: Das, was die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode mit dem Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht hat, ist sozialpolitisch ein ganz wesentlicher Meilenstein. Ich glaube, man sollte zumindest einen kleinen Blick auf das werfen, was hier geleistet worden ist; denn das wird, wie mein Kollege Marc Biadacz zuvor gesagt hat, in Zukunft Wirkung entfalten. Sich das einmal vor Augen zu führen, gehört zu einer ehrlichen und glaubwürdigen Politik dazu.
Wenn man Ihren Antrag liest, stellt man fest – ich habe mir die Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände angeschaut –, dass Sie eins zu eins das fordern, was die Wohlfahrtsverbände gefordert haben. Dass das von einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema zeugt, glaube ich nicht wirklich. Wenn Sie uns vorhalten, wir würden die behinderten Menschen nicht in den Fokus unserer Politik stellen, sind Sie nicht ehrlich.
Ich bitte Sie, sich die einzelnen Punkte, die in diesem Gesetzentwurf stehen, anzuschauen. Hier wird geregelt, was geregelt werden muss. Der Meilenstein war das Bundesteilhabegesetz. Das entfaltet nun seine Wirkung. Ich war in der letzten Woche in meinem Wahlkreis bei der Eröffnung einer ergänzenden und unabhängigen Teilhabeberatungsstelle, die für Stadt und Landkreis Regensburg zuständig ist. Hier merkt man zum ersten Mal die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes sehr deutlich: Die Menschen werden nach dem Peer-Ansatz eingestellt; auch zwei Menschen mit Behinderungen arbeiten dort und beraten Menschen mit Behinderungen. Ich glaube, hieran merkt man sehr konkret, dass die Bundesregierung und wir als CDU/CSU sehr deutliche Akzente setzen. Das ist auch gut so. Das Bundesteilhabegesetz wird seine Wirkung entfalten.
Die FDP kann vielleicht bei den einzelnen Punkten, die hier geregelt werden, ansetzen, beispielsweise den anlassbezogenen Prüfungen bei den Sozialhilfeträgern. Wir haben geschaut, dass bei diesen Prüfungen keine Doppelprüfungen stattfinden, dass nicht ein Mehr an Bürokratie aufgebaut wird. Hier könnte die FDP vielleicht einen wesentlichen Beitrag leisten. Aber darauf sind Sie leider nicht eingegangen.
Zu all den anderen Punkten, die geregelt werden: Die Regelungslücke bei den Pflegekindern und den Pflegefamilien, die ich vorhin schon angesprochen habe, zu schließen, ist ein ganz wesentlicher Faktor. Die anlassbezogenen Prüfungen sind angesprochen worden. Dass man Datenaustausch und Datenschutz bei den Trägern einführt, ist auch ein wesentlicher Punkt.
Für uns war es ganz wichtig, das noch in diesem Jahr zu beschließen. Das hat nichts damit zu tun, dass die Behindertenpolitik nur ein kleiner Ansatz ist, der immer irgendwo mit drangehängt wird, sondern für uns ist die Behindertenpolitik ganz wesentlich und steht im Fokus. Ich glaube, da brauchen wir keine Nachhilfe von der FDP.
Wir sind da auf dem richtigen Weg. Mit Wilfried Oellers haben wir auch jemanden, der das in den Fokus seiner Arbeit stellt.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6465, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/5456 in der Ausschussfassung anzunehmen. – Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, FDP und AfD. Die Linke hat sich enthalten.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben die Fraktionen AfD, FDP, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD bei Enthaltung der Linken.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6468. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die Fraktion der FDP. Dagegengestimmt haben die SPD-, die CDU/CSU- und die AfD-Fraktion. Enthaltungen gab es von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.