Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren zwei Punkte: zum einen wie schon öfter gehört die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites im öffentlichen Bereich und zum anderen die Verlängerung befristeter Regelungen zur Arbeitsförderung. Alle Felder dieses Gesetzes, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, berühren den Wesenskern der sozialen Marktwirtschaft, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Genau das tun wir auch mit diesem Gesetz. Wir verlängern befristete Regelungen des SGB III, beispielsweise die Assistierte Ausbildung. Die Assistierte Ausbildung, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützt Auszubildende, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, während der gesamten Ausbildungszeit.
Lieber Herr Kollege Sichert, was mir vor allem bei Ihrer Rede aufgefallen ist und was mich wirklich gestört hat, ist, wie Sie die Menschen bezeichnet haben, die in dieser Assistierten Ausbildung ihren Lebensweg in die Zukunft gehen. Ich finde das wirklich schlecht. Wenn Sie das Protokoll lesen, dann werden Sie sehen, wie Sie diese Menschen bezeichnet haben. In meinem Wahlkreis sind das 75 junge Menschen, die dieses Angebot in Anspruch nehmen. Ich lade Sie gern einmal ein, mitzukommen und zu schauen, welche Menschen das sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, manchmal ist es vielleicht auch ein Weg der Erkenntnis, wenn man sieht, dass Menschen die Hilfe des Staates brauchen. Gerade im Bereich der Sprach- und Bildungsdefizite haben wir viel zu tun. Hier können wir Menschen eine Zukunft geben. Deswegen ist es gut, dass wir dieses Angebot verlängern. Bei mir in Regensburg haben von 2017 auf 2018 30 Prozent mehr junge Menschen diese Ausbildungsinitiative ergriffen. Deswegen ist es wichtig und wertvoll, dass diese Initiative verlängert wird.
Eine weitere Maßnahme ist die Verlängerung des Saison-Kurzarbeitergeldes bis zur Anpassung einer entsprechenden tariflichen Regelung.
Der große Punkt dieses Gesetzes, meine lieben Kollegen, ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit bei Internetseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen. Gerade die digitale Welt eröffnet vielen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen eine viel größere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am politischen Diskurs. Einen uneingeschränkten Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Stellen im Netz zu ermöglichen, ist deshalb eine wichtige Aufgabe einer demokratischen und inklusiven Gesellschaft. § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes ist dynamisch und zukunftsweisend gestaltet. Der Fokus auf die Darstellung von Onlineinhalten auf mobilen Endgeräten ist wichtig und notwendig. Wichtig ist vor allem auch, dass Ausnahmeregelungen für unverhältnismäßige Belastungen geschaffen wurden. Diese Ausnahmeregelungen darf man aber nicht isoliert betrachten, sondern muss sie im Kanon der Berichterstattungen des Monitorings und der Schlichtungsstelle sehen. Öffentliche Stellen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, müssen ihrer Vorbildfunktion in Sachen Barrierefreiheit online gerecht werden. Das zeigt auch der Wirtschaft neue Perspektiven und Wege auf. Deswegen ist Zwangsverpflichtung, meine sehr geehrten Damen und Herren der Linken, aus unserer Sicht nicht der richtige Weg.
Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, enthält mehr als das, was die Europäische Union mit ihrer Richtlinie verlangt. Er öffnet Türen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir dürfen gespannt sein, welche Chancen und Ideen dadurch noch entstehen werden. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.
Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 10 a. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2728, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/2072 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben SPD, CDU/CSU und FDP. Dagegen waren Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben die SPD, die CDU/CSU und die FDP. Dagegen waren die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2733. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der Linken. Dagegen waren die SPD, die CDU/CSU, die FDP und die AfD.
Tagesordnungspunkt 10 b. Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 19/2728 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1342 mit dem Titel „Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben die SPD, die CDU/CSU, die FDP und die AfD, dagegen waren die Fraktion der Linken und Bündnis 90/Die Grünen.