Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuschauer sind keine mehr da. Es ist schon eine große Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderung, dass wir heute darüber sprechen. Frau Rüffer, ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass wir einen Gesetzentwurf vorlegen, der es uns nicht erlaubt, darüber zu sprechen.
Vielfach wurde heute bereits gesagt: Wir machen mit der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie einen ersten Schritt, und zwar, wie ich finde, in die richtige Richtung; das ist nötig. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass zu wenige betroffene Menschen Zugang zu barrierefreier Literatur haben. Das muss und das wird sich ändern. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sehr wohl positive Aspekte gibt. Beispielsweise können Menschen, die blind oder seh- und lesebeeinträchtigt sind, barrierefreie Kopien selbst oder durch Hilfspersonen machen lassen, ohne dass sie hierfür die Zustimmung des Urhebers brauchen. Zudem können Blindenbibliotheken barrierefreie Werke selbst herstellen und der berechtigten Personengruppe zur Verfügung stellen sowie diese Werke weiterleiten und austauschen. Das sind durchaus Verbesserungen. Sie sind gar nicht darauf eingegangen, dass wir des Weiteren die Personengruppe erweitert haben, indem wir die Definition angepasst bzw. verändert haben; das ist Fakt. Es ist trotz Ihrer Aufgeregtheit nicht in Ordnung, dass Sie das ignorieren und nicht ansprechen.
Man muss ansprechen, dass es zwei Lager gibt. Es gibt das Lager der Behindertenverbände und der Interessenvertretung der Blinden, die natürlich eine erhöhte Belastung dadurch befürchten, dass barrierefreie Werke durch die Blindenbibliotheken selbst hergestellt werden müssen; das ist ein wichtiger Aspekt. Aber es gilt auch, die Urheberrechte zu wahren. Ich finde, dass wir hier eine ordentliche Regelung gefunden haben. Es handelt sich hier um zwei Aspekte von verfassungsgemäßem Rang. Wir müssen in der Regierung verantwortungsbewusst handeln – das müssen Sie nicht – und abwägen; das ist ganz normal. Wir haben das gemacht und eine gute Lösung gefunden.
Ich möchte dem BMAS danken, das mit seiner Entscheidung, eine einmalige Anschubfinanzierung zu gewähren, das Ganze auf die Zielgerade gebracht hat. Was gar nicht oder nur wenig zum Ausdruck gekommen ist, ist, dass wir hier über Angelegenheiten reden, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Natürlich ist es gerechtfertigt, dass wir an die Länder appellieren und sie daran erinnern, dass wir von ihnen mehr Einsatz durch eigene Mittel erwarten. Wir sind auf einem guten Weg und werden sehen, was sich daraus entwickelt. Ein erster wichtiger Schritt ist gemacht. Wir bleiben dran.
Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5114, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/3071 und 19/3826 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5114 empfiehlt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, eine Entschließung vorzunehmen. Wer stimmt für diese Entschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/5120? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Zustimmung der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Wer stimmt für den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/5121? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt.