In diesen beiden Fällen kann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden: wenn eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt und deshalb eine Behandlung erfolgt ist oder aufgrund traumatisierender Vorbehandlung eine neuerliche Untersuchung nicht zuzumuten ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Niederlanden hat kürzlich ein Mann gegen sein rechtliches Alter von 69 Jahren geklagt.
Er fühlte sich benachteiligt und diskriminiert. Sein Arzt hatte ihm ein biologisches Alter von 45 Jahren attestiert.
Vor wenigen Tagen gab es das Urteil dazu, das besagt: Sein Geburtsdatum zu ändern, würde bedeuten, 20 Jahre in den standesamtlichen Registern auszulöschen. Das hätte unerwünschte rechtliche und gesellschaftliche Folgen.
Meine Damen und Herren, wo es Benachteiligung und Diskriminierung gibt, gehören sie schnellstmöglich abgeschafft, aber ein formelles Personenstandsrecht ist mangels materieller Außenwirkung nicht geeignet, jede subjektiv empfundene Benachteiligung zu beseitigen. Ein Staat, der das suggerieren würde, würde sich meines Erachtens verheben.
Wir als Union nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch die Sorgen und Nöte der betroffenen Menschen und die staatlichen Interessen an einem validen Personenstand sehr ernst. Die Abwägung der drei Pole lässt mich zu dem Schluss kommen, für den Gesetzentwurf entschieden zu werben.
Abschließend möchte ich Danke sagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI, die wirklich mit großer Fachkunde und Geduld bei Fragen mit Antworten jederzeit zur Verfügung standen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Nächste Rednerin: Beatrix von Storch.