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71. Sitzung
Donnerstag, 13. Dezember 201819. Wahlperiode, 71. Sitzung§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen
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Vielen Dank für diese Frage. – Das ergibt sich ja gerade aus dem Urteil gegen die Frau Hänel; denn die aktuelle Lage führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte genau wegen dieser Situation zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt werden, und das kann ja wohl nicht sein. – Damit ist Ihre Frage beantwortet.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der FDP und der LINKEN

Ich hatte Ihnen gerade gesagt, dass Sie es letztlich sind, die den Konflikt eskalieren, wenn Sie bei § 219a nicht handeln; denn die sogenannten Lebensschützer stehen schon bereit, die alten Gräben wieder aufzureißen, wie wir das heute an der Aktuellen Stunde der AfD ja auch sehen konnten. Diese nutzen die Defizite des Gesetzes nämlich, um flächendeckend Strafanzeigen zu erstatten, und das trifft vor allem die Ärztinnen und Ärzte, die letztlich den Kompromiss von 1993 praktisch umsetzen und die Durchführung legaler Abbrüche sicherstellen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN

Nur die Streichung dieses Straftatbestandes kann verhindern, dass wir in den kommenden Monaten eine Verurteilung nach der anderen erleben müssen.

Ach Quatsch!

Die FDP wollte Ihnen mit einem Entwurf, der nur teilweise Streichungen enthielt, sogar noch Brücken bauen. Aber auch diesen Weg sind Sie nicht mitgegangen.

Ich bin froh, dass die FDP deshalb mit dem heutigen Antrag nun auch die Streichung des gesamten Tatbestandes fordert. Dieser Antrag findet unsere volle Zustimmung.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN

Nun zur SPD. Wenn Sie noch einen Funken Glaubwürdigkeit verteidigen wollen, dann lassen Sie uns in der nächsten Ausschusssitzung über unsere Gesetzentwürfe debattieren. Wir wären nach wie vor bereit, dem Entwurf der SPD zuzustimmen. Das, was Ihre Ministerinnen gestern Abend aufgeschrieben haben, ist rechtsstaatlich gesehen grober Unfug, und gerade die Justizministerin müsste das eigentlich wissen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN

Ein überschießender, teilweise verfassungswidriger Straftatbestand wird durch eine Ergänzung nicht geheilt. Gerade im Strafrecht, dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates gegen seine Bürger, gelten der Bestimmtheitsgrundsatz und das Gebot der Rechtsklarheit.

Stehen Sie zu Ihrem bisherigen Gesetzentwurf, und lassen Sie uns den hier im Januar 2019 mit einer klaren Mehrheit aus FDP, SPD, Grünen und Linken verabschieden!

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