Als Intervention gerne. – Wir wählen hier eine Drei-Strikes-Lösung. Viele US-Bundesstaaten fahren dieses Modell, zum Teil noch sehr viel härter ausgeprägt und im Übrigen erfolgreich. Ähnliche Regelungen gibt es auch in vielen EU-Staaten. Eine Gesellschaft mit galoppierender Eigentums- und Gewaltkriminalität muss den Abschreckungs- und Sühneaspekt in ihrem Strafrecht hochhalten, um nicht jeden Respekt einzubüßen.
Ich rede bei der alltäglichen Kriminalität nicht über die Statistiken im Hellbereich, die Sie sicher gleich anführen werden. Ich rede von dem Ladenbesitzer, der gar keinen Diebstahl mehr anzeigt, weil er ohnehin eine Flatrate mit seiner Versicherung ausmachen musste. Ich rede von überfallenen Einwohnern gekippter Stadtteile, die noch auf dem Boden liegend abwinken und gar nicht erst zur Polizei gehen.
Tagtäglich wird unser Rechtsstaat verletzt. Er wird verächtlich gemacht,
weil er für schwach gehalten wird, weil er inzwischen auch schwach geworden ist. Wenn in kleinen Städten die Polizei ihren Praktikanten schon nicht mehr mitteilt, wie viele Streifenwagen sie besetzen können, weil dies für Ablenkungsmanöver benutzt werden kann,
dann ist dies ein Zeichen für allgemeine Freibeuterstimmung. Nicht nur, aber gerade in Parallelgesellschaften gilt: Greife zu, wer kann! Sonst ist vielleicht bald nichts mehr übrig von dem schönen, wehrlosen Beutestaat.
Und wenn die verbliebenen Polizisten den Eindruck haben, dass ihre Zugriffe ohnehin nichts bringen, weil der fünfzehnfache Ladendieb morgen wieder frei herumläuft und auch der Totschläger nach drei Zuckerfesten wieder frei ist, dann sinkt die Moral auf Dienst nach Vorschrift, und zwar bestenfalls.
Das Gesetz, das hier als Entwurf vorliegt, löst ab der dritten Tat eine erhebliche Strafschärfung aus. Das Tatschuldprinzip ist berücksichtigt; dies ist auch bereits verfassungsrechtlich bestätigt worden.
„Drei Strikes und du bist raus“, das ist ein Merksatz, den jeder Straftäter im Hinterkopf behalten kann und auch im Hinterkopf behalten wird, wenn der neue Paragraf kommt. Gerade kleine Verstöße werden nicht mehr als „erlaubt“ oder als „schadet keinem“ angesehen; denn nun schaden sie irgendwann dem Täter: mit zwingender erheblicher Freiheitsstrafe.
Was schwere Delikte angeht, ist vor allem das richterliche Ermessen einzuschränken. Oft wird hier der Täter zum Opfer gemacht, wird auf Teufel komm raus auch die x-te Chance noch vergeben. Rehabilitation in allen Ehren, aber irgendwann geht die unschuldige Restgesellschaft einfach vor.
Bei Verbrechen gegen gleichartige Rechtsgüter sind beim dritten Strike fünf Jahre Mindeststrafe vorgesehen, bei Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person oder die sexuelle Selbstbestimmung zehn Jahre. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit spektakulären Fällen, bei denen dieses Maß ohnehin überschritten sein mag! Es geht uns hier gerade um die alltäglichen kleinen und mittleren Erschütterungen unseres Rechtsstaats; diese zermürben uns, diese lassen die Bürger resignieren oder vielleicht auch sich bewaffnen.
– Möglicherweise leben Sie in Vierteln, wo man sich noch ziert, den Sperrmüll einmal einen Tag früher rauszustellen. Hier geht es aber um Tätergruppen, die unseren Staat als dekadent und zahnlos feiern, die dabei sind, unsere ganze Zivilgesellschaft auf den Sperrmüll zu werfen. Und glauben Sie mir: Der Abholtermin ist nicht mehr weit.