Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Einführung von Hartz IV wird sehr kontrovers über Hartz IV gestritten. Einige diffamieren Hartz IV als Synonym für den sozialen Zerfall in Deutschland, aber nichts ist falscher als das. Wir sagen, dass sich das Grundprinzip von Hartz IV – Fördern und Fordern – bewährt hat und dass sich die Erfolge sehen lassen können.
Zwischen 2006 und 2018 hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Hartz‑IV-System mehr als halbiert. 1,5 Millionen Menschen von vormals 3 Millionen Menschen haben den Wiedereinstieg in Arbeit geschafft. Sie haben Chancen ergreifen können, und das ist gut. Sie haben wieder teil am Berufsleben. Das ist zunächst einmal eine gute Nachricht.
Aber Hartz IV könnte noch besser sein. Dringend müssen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und in den Kommunen von unnötiger Bürokratie entlasten. Bürokratie schafft keine Chancen. Es muss wieder mehr Zeit für die Menschen da sein. Mit unserem vorliegenden Antrag beabsichtigen wir eine Vereinfachung bei der Berechnung von Kosten der Unterkunft und Heizung.
Derzeit ersticken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Kommunen geradezu an unnötiger Bürokratie.
Fast 1 Milliarde Euro aus den Mitteln für die Förderung von Langzeitarbeitslosen geht in die Bürokratie. Das ist zu viel. Ein Bereich, der zu besonders viel Bürokratie in den Jobcentern führt, ist die Berechnung von angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Das müssen wir ändern. Hier müssen wir zu Vereinfachungen kommen.
Das Gesetz, wie es bisher formuliert ist, fordert von den Jobcentern, dass konkret bestimmt wird, welche Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind; aber es konkretisiert nicht, wie diese Angemessenheitsgrenze bestimmt werden soll. Allein dass gegenwärtig 30 000 unentschiedene Klagen bei den Sozialgerichten vorliegen, bezogen auf die Unterkunftskosten, zeigt, dass die bestehenden Regelungen keine rechtssichere Anwendung ermöglichen.
Und durch die vielen Klagen in der Vergangenheit und die gerichtlichen Entscheidungen ist es nicht leichter geworden, diese Angemessenheit zu bestimmen; denn die vielen Entscheidungen müssen auch in den Jobcentern berücksichtigt werden. Das kostet Zeit und schafft Rechtsunsicherheit. Ein Gesetz muss aber Handlungssicherheit bei seiner Anwendung gewähren. Sonst ist es ein schlechtes Gesetz und muss von uns, vom Deutschen Bundestag, verändert werden. Das ist das, was wir vonseiten der FDP wollen.
Deshalb fordern wir Arbeitsminister Hubertus Heil auf, zusammen mit den Ländern und Kommunen endlich Regelungen zu finden, die das Verfahren der Berechnung der Unterkunftskosten vereinheitlichen und vereinfachen und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern auch wirklich anwendbar machen.
Dazu gehört natürlich die Möglichkeit einer Pauschalierung. Diese sollte, lieber Kollege Aumer, natürlich nicht deutschlandweit einheitlich sein; aber zumindest in Regionen oder Stadtteilen wären Pauschalierungen zur Vereinfachung möglich. Das sollten wir versuchen. Pauschalierungen würden Jobcenter und die Sozialgerichte von unnötiger Bürokratie entlasten, und das sollte unser Ziel sein.
Es muss auch festgelegt werden können, welche Datenquellen die Jobcenter und die Kommunen nutzen dürfen und nutzen sollen, um beispielsweise festzulegen, welche Mieten angemessen sind und welche Wohnungsgrößen angemessen sind. Es muss auch festgelegt werden – das muss unser Ziel sein –, zu welchem Anteil die Mieten aus bereits laufenden Mietverträgen und zu welchem Anteil Mieten aus neu geschlossenen Mietverträgen in die Berechnungen einbezogen werden sollen. Oder denken Sie an die große Unklarheit, die die Abgrenzung von Stadtvierteln und Wohnvierteln, den sogenannten Vergleichsräumen, derzeit bedeutet. Da könnten wir durch klarere Vorgaben zu Vereinfachungen kommen, die Bürokratie abbauen würden.
Wir brauchen Verfahren, die anwendbar sind, die Rechtssicherheit schaffen und die es vor allen Dingen ermöglichen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern wieder mehr Zeit für die Menschen haben, für Beratung, für Betreuung, um Unterstützung beim Wiedereinstieg in Arbeit zu bieten. Das ist unser Ziel. Das wollen wir erreichen.