Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste des Hohen Hauses! Ich werde zu dem Antrag der FDP Stellung nehmen, mein Kollege Jörg Schneider später dann zu dem Antrag der Linken.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Hartz IV ist in Deutschland für alle, die damit zu tun haben und betroffen sind, problematisch: für die 6 Millionen Leistungsbezieher, die dafür nur am Rande des Existenzminimums leben können, für 95 000 Mitarbeiter in den Jobcentern und Arbeitsagenturen und für die Sozialgerichte, bei denen sich bis Ende letzten Jahres 173 000 Klagen angesammelt haben, davon allein 30 000 Klagen gegen Bescheide, die die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffen, aber letztlich – lassen Sie uns das nicht vergessen – natürlich auch für die Steuerzahler, die das alles bezahlen müssen.
Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung ist unabhängig von der Regelleistung. Laut § 22 SGB II werden diese in der tatsächlichen Höhe übernommen, aber nur, wenn sie angemessen sind. Allerdings gibt es in den Jobcentern teilweise Probleme bei der Berechnung der Angemessenheitsgrenzen im Hinblick auf die Rechtssicherheit. In § 22 SGB II ist nicht klar geregelt, wie Angemessenheitsgrenzen zu berechnen sind. Dazu kommt, dass die Berechnung hochkomplex ist. Das kostet nicht nur die Mitarbeiter in den Jobcentern einen Teil ihrer Arbeitszeit, den sie besser verwenden könnten, um die Betroffenen zu beraten, sondern produziert auch, wie eingangs erwähnt, eine Flut von Klagen. Wenn wir daran etwas ändern können, sollten wir das tun.
Schauen wir uns daher den Antrag der FDP etwas genauer an. Die FDP will mehr Rechtssicherheit herstellen. Sie will die bestehende Gesetzeslage konkretisieren und vereinfachen, um Kommunen und Jobcenter, aber auch Sozialgerichte zu entlasten.
Wie soll das funktionieren? Bundesländern und Kommunen soll es einfacher gemacht werden, Pauschalierungen für Unterkunft und Heizung einzuführen und zu handhaben. Damit soll der Aufwand für Prüfungen der tatsächlichen Lebensverhältnisse und der Angemessenheit der Kosten reduziert werden. Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Pauschalbeträgen und Kostenobergrenzen soll konkret vorgegeben werden, und zwar so, dass es einfach zu handhaben ist und die Berechnungen vor Gericht Bestand haben. Schließlich sollen die so ermittelten Kosten für Unterkunft und Heizung kostendeckend sein und auch besonderen Einzelfällen gerecht werden.
Das hört sich erst einmal sehr gut an. Die Frage ist allerdings, ob die FDP in dieser Sache jetzt bereits ein Patentrezept gefunden hat und uns im Ausschuss verrät, wie sie das konkret umsetzen will. Es ist sicher eine Herausforderung, Pauschalierungen so zu gestalten, dass sie auch besonderen Einzelfällen gerecht werden. Bei den Kosten für die Unterkunft mag das einfacher sein als bei den Kosten für die Heizung. Denn sie sind von der Art der Heizung und von der Wärmedämmung der Räume abhängig.
Wenn man von Vergleichsräumen für die Berechnung der Pauschalbeträge und Kostengrenzen spricht, muss man berücksichtigen, dass sich der Wohnungsmarkt dynamisch entwickelt. Die Beträge müssen daher auch regelmäßig dynamisch angepasst werden.
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Daher stimmt die AfD der Überweisung des Antrags der FDP in den Ausschuss zu.
Vielen Dank.