Im BAföG sind schon einige Flexibilisierungsmöglichkeiten enthalten, faktisch ein Teilzeitstudium aufzunehmen, beispielsweise bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder auch Kindererziehung. Die Pflege ist dort noch nicht enthalten. Ob man die Pflege zusätzlich in die Flexibilisierungsmöglichkeit einbeziehen kann, können wir gerne im parlamentarischen Verfahren noch diskutieren. Ich glaube, wir müssen gucken, wie viele davon betroffen sind und ob das beispielsweise wie die Berücksichtigung von Kindererziehung gestaltet werden kann. Aber ich wäre grundsätzlich nicht abgeneigt.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Dr. Jens Brandenburg, FDP, möchte noch mal eine Frage stellen.