Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gestern erfahren habe, dass die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen heute kurzfristig über einen Antrag auf Förderung des Ehrenamts im Deutschen Bundestag debattieren möchte, habe ich mich, ehrlich gesagt, sehr gefreut; denn wir, Regierung und Opposition, können in der Tat gemeinsam viel für die Millionen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger erreichen. Wir könnten zum Beispiel die Haftungsrisiken für ehrenamtlich engagierte Vorstandsmitglieder weiter beschränken. Wir könnten bürokratische Vorschriften für Sportvereine bei den Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn beschränken.
Wir könnten die Übungsleiterpauschalen erhöhen. Wir könnten die Ehrenamtspauschalen erhöhen. Wir könnten für die Mitarbeiter der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und des THW viel tun. Wir könnten generell die Bedeutung des Ehrenamts in Deutschland stärken und für mehr Respekt vor der Tätigkeit der ehrenamtlich Tätigen sorgen.
Ich habe mich also auf die heutige Debatte gefreut. Aber nachdem ich Ihnen zugehört habe, liebe Frau Kollegin Dr. Rottmann, und den Antrag Ihrer Fraktion gelesen habe, muss ich sagen: Für die Millionen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben Sie gar kein Verständnis. Für diese ist die heutige Debatte gar nicht gemacht.
Was Sie hier betreiben, ist reine Klientelpolitik für Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, wie Sie selber gesagt haben.
Wir haben Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, die der Auffassung sind, dass die Deutsche Umwelthilfe ein reiner Abmahnverein ist.
Die Umwelthilfe hat bundesweit gerade einmal 350 Mitglieder, verfügt aber über fast 100 gut bezahlte Mitarbeiter und nimmt allein durch Abmahnungen über 2 Millionen Euro im Jahr ein.
Ich habe das Gefühl, dass die Deutsche Umwelthilfe nicht zu den Vereinen gehört, die wir in Zukunft weiterhin stärken sollten und die entsprechende Privilegien genießen sollten. Solche Vereine müssen in Zukunft sehr genau erklären – das ist sicherlich richtig und auch eine Forderung der FDP –, worin die Gemeinnützigkeit oder sogar die Mildtätigkeit ihres Tuns besteht, wenn sie sich zu einem so großen Anteil über Abmahngebühren finanzieren.
Wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, wollen Sie demokratisch gewählten Parteien und Fraktionen auch noch verbieten, solche Pseudovereine zu kontrollieren und zu kritisieren.
Ich glaube, es ist höchste Zeit, dass dem Tun solcher Vereine ein Riegel vorgeschoben wird. Wir denken darüber nach, ob wir die Abmahngebühren in Zukunft weiterhin den Abmahnvereinen zur Verfügung stellen oder ob wir diese Gebühren in die Staatskasse einzahlen lassen. Dann ist es mit der bisherigen Klageflut vorbei.
Wir sollten in Zukunft stärker unterscheiden – darin sollten wir uns einig sein – zwischen gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen auf der einen Seite und solchen auf der anderen Seite, die die Gemeinnützigkeit als Deckmantel für ihre Interessen nutzen.