Ich bedanke mich für Ihre Frage. – Das ist für uns ein ganz wesentlicher Aspekt, weil wir natürlich – das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden – gerade bei den Alleinerziehenden einen großen Schwerpunkt setzen, um Unterstützung zu geben. Ich habe gerade ausgeführt: Das Starke-Familien-Gesetz, das nächste Woche in diesem Hohen Haus in zweiter und dritter Lesung beraten wird, ist dafür ein ganz wesentlicher Schritt; denn wenn der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss nicht mehr wie bisher voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird und Alleinerziehende dann den Kinderzuschlag erhalten können, haben sie damit, dass sie den Kinderzuschlag erhalten, auch ein Anrecht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sprich: Schülerfahrkarte, Schulverpflegung, Lernförderung, Schulstarterpaket plus die Befreiung von den Kitagebühren. Das ist dann eine erhebliche Erleichterung. Das ist unser Fokus. Darauf wollen wir setzen. Wir wollen Alleinerziehende ganz klar unterstützen, auch in Bezug auf die Verfügbarkeit des finanziellen Familienbudgets.
– Nein, Frau Dörner, Sie können nach unseren Regeln keine weitere Nachfrage stellen, aber Ihre Kollegin. – Frau Keul, bitte.