Vielleicht sage erst ich kurz etwas dazu. – Für uns war das in unseren Stellungnahmen dazu, aber auch in Absprache mit dem Betroffenenrat und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein ganz wesentliches Thema. Wir haben gesagt, dass diese doppelte Kausalität, die dort nachgewiesen werden muss, ein großes Problem ist. Wenn jemand einen Beinbruch erleidet, ist immer klar, was Folge und was Ursache ist. Bei einem sexuellen Missbrauch ist das weitaus komplizierter. Es war für uns ein wesentlicher Punkt, in unserer Stellungnahme zu sagen: Wir wollen die Hürden für eine Entschädigung herabsetzen, indem wir eben diese doppelte Kausalität abschwächen und es damit schaffen, dass diejenigen, die davon betroffen sind, nicht zweimal einen Nachweis erbringen müssen. – Das haben wir in das Gesetzgebungsverfahren auch eingebracht.