Herr Minister, in meinem Betreuungswahlkreis, dem Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt, gibt es eine erhebliche Verkehrslärmbelastung der Ortsteile in der Nähe der Stadt Osterfeld an der A 9. Auf diesem Streckenabschnitt gibt es keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Trotzdem wird bei der Lärmberechnung eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zugrunde gelegt. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt beruft sich bei dieser Berechnung auf eine zwingende Regelung Ihres Hauses. Dies gebe die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – vor. Die dort gefahrene Geschwindigkeit dürfte aber deutlich höher als 130 km/h sein, da es eben keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt und die Straße zusätzlich abschüssig ist.
Meine Fragen an Sie, Herr Minister: Wann ist mit der Anpassung der Richtlinie zu rechnen? Wann können wir mit der Anpassung der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – rechnen?