Bei den Elektrokleinstfahrzeugen mit Halte- und Lenkstange sind wir im Verfahren. Die Verordnung dazu habe ich unterzeichnet. Auch sind wir dabei, einen Kompromiss im Bereich „Verkehrssicherheit zum einen, neue Mobilität zum anderen“ – also auch Gewährleistung des Versicherungsschutzes – zu erzielen.
Es gibt ja europäische Städte, wo die Regelung wieder zurückgedreht wird. Da wurde alles liberalisiert. Da gibt es Einschränkungen für die Menschen, die mit Rollator unterwegs sind, genauso wie für Menschen, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Diese Scooter liegen einfach auf den Bürgersteigen herum. Wir wollen das anders organisieren. Deswegen haben wir diese Verordnung so in die Wege geleitet. Jetzt soll ihr der Bundesrat zustimmen, und dann erfolgt die Notifizierung auf der europäischen Ebene.
Die Nutzung der Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange wird in einer Ausnahmeverordnung geregelt, das heißt in einem zeitlich parallelen Verfahren. Folglich werden wir im Laufe des ersten Halbjahres auch diese Ausnahmeverordnung freigeben, sodass neue Mobilität über Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- und Haltestange und ohne Lenk- und Haltestange möglich ist – aber im Rahmen eines Kompromisses, der Verkehrssicherheit zum einen und neue Mobilität zum anderen gewährleistet.