Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege. – Ich habe in meiner Rede ganz klar gesagt, dass wir an die Gegenfinanzierung denken
In der Fußnote!
und einen sehr ausgewogenen Vorschlag – den erarbeiten wir gewissenhaft – einbringen werden, der da lautet: Wir werden ein 1‑prozentiges Hebesatzrecht auf das Substrat, nämlich die Einkommensteuer, den Kommunen zur Verfügung stellen, damit sie ihre kommunale Selbstverwaltung behalten.
Was ist das denn für ein Hebesatzrecht?
Hier ist dann auch erstmalig in der Geschichte Gerechtigkeit gegeben – ich hoffe, dem stimmen Sie zu –,
Nein! Auf keinen Fall stimmen wir zu! Das ist ja Unsinn!
weil dann darauf abgestellt wird, wie leistungsfähig ein Steuerzahler ist, und nicht darauf, ob er irgendein Objekt besitzt, völlig unabhängig davon, welches Einkommen er erzielt und wie sich die Immobilie entwickelt. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.
Wo ist denn die Gegenfinanzierung? Verstehe ich nicht!
Wie sieht denn die Gegenfinanzierung aus?
Ich habe es eben gesagt: Wir werden ein sehr gut kalkuliertes Hebesatzrecht, ähnlich wie es das schon in Dänemark gibt, einbringen. Das würde sogar aufkommensneutral und gerecht ablaufen. Deswegen haben wir eine Spanne von 0 bis 200 Prozent eingeräumt. Wollen Sie das bitte zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege!
