Herr Kollege Weinberg, da es ja vorgesehen ist, dass der Deutsche Bundestag zunächst über ein entsprechendes Gesetz entscheidet, ist es ja noch nicht vorbei. Wenn es so käme, dann wäre es eine bewusste Entscheidung des Bundestages.
Verordnungsermächtigungen für Ministerien zur Konkretisierung bestimmter Sachverhalte sind übrigens ein sehr üblicher Vorgang, da die grundsätzliche politische Entscheidung, die Rahmensetzung, zwar durch den Gesetzgeber zu erfolgen hat, aber oft viele Details – auch sich ändernde Details – im Zeitablauf zu regeln sind, und das eben durch eine Verordnung. Wie gesagt: Das machen wir an vielen Stellen, um die Details besser zu adressieren.
Eine vergleichbare Verordnung gibt es übrigens auch bei der Arzneimittelnutzenbewertung. Da läuft das problemlos; das kritisiert niemand. Unsere Idee ist, das, was wir bei Arzneimitteln machen, auch bei der Methodenbewertung jedenfalls im Ansatz zu tun.