Frau Kollegin, wir sind gerade in der regelmäßigen Ressort-, Verbände- und Länderanhörung und ‑abstimmung nach Vorlage des Referentenentwurfes. Wir streben an, in den nächsten – nageln Sie mich nachher bitte nicht auf eine Woche fest – vier Wochen in einem Kabinettsbeschluss die Argumente zusammenzuführen, die uns erreichen. Dann liegt es in der Hand des Deutschen Bundestages, wie schnell es zu zweiter und dritter Lesung und zur Entscheidung kommt. Wir würden auch sehr für eine schnelle Entscheidung werben, damit die Hochschulen sich entsprechend darauf vorbereiten können; denn sie müssen wissen, was das alles beinhaltet.
Jetzt habe ich leider den zweiten Teil Ihrer Frage vergessen.
– Ach so. Entschuldigung. Diesen Teil habe ich vielleicht bewusst vergessen, weil dies
nicht ganz problemfrei ist – aber nicht nur in diesem konkreten Fall. Vielmehr haben wir ein grundsätzliches Phänomen, bei dem ich auch gerne die Hilfe des Bundestages für künftige Beratungen in Anspruch nehmen würde. Es gibt regelmäßig 16 : 0-Beschlüsse der Länder dahin gehend, dass wir bestimmte Berufszweige im Gesundheitswesen akademisieren sollen, zumindest zusätzlich, teilweise substitutiv. Nur sind die Länder nie bereit, die entsprechenden Fachhochschul- und Hochschulkapazitäten zu finanzieren. So wird dann kein Schuh daraus. Man kann nicht einerseits die Akademisierung von bestimmten Berufen fordern, aber andererseits nicht bereit sein, an den Hochschulen die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Das ist ein regelmäßiger Konfliktfall. Da nehme ich gerne Ihre Unterstützung für die Debatten mit.