Wir hatten in der Tat eine gute Einnahmesituation des Staates. Wir haben damit ja auch sehr viele gute Dinge auf den Weg gebracht. Die Doppelverbeitragung ist in der Tat ein Thema, das viele Menschen umtreibt, so auch die Vertreter der CDU, der CSU und der SPD. Die Frage der Doppelverbeitragung ist rechtsstaatlich überprüft worden. Das Bundesverfassungsgericht hat gegen diese Praxis nichts einzuwenden gehabt. Ich finde das erst einmal wichtig. Man kann damit sagen: Von der Rechtssituation her ist das vertretbar; die Regelung ist nicht für rechtswidrig erklärt worden. – Dennoch gibt es Enttäuschungen und in diesem Zusammenhang immer wieder Vorstöße.
Ich persönlich bin als Bundeskanzlerin auch dafür verantwortlich, dass geprüft wird, ob das, was wir uns wünschen, machbar ist und in den Haushalt passt, und dass jedes Projekt hinsichtlich der Wichtigkeit mit anderen Projekten abgewogen wird. Da ich dafür bin, dass wir die sogenannte schwarze Null weiter einhalten, also weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt haben, habe ich Bedenken gegen bestimmte Vorgehensweisen geltend gemacht.
Im Übrigen muss man sich immer anschauen: Mache ich das für die Zukunft, mache ich das auch noch für die Vergangenheit, und welche anderen Projekte kann ich dann nicht machen? In diesem Abwägungsprozess befinden wir uns, und da konnte ich noch kein grünes Licht geben.