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94. Sitzung
Mittwoch, 10. April 201919. Wahlperiode, 94. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Frau Bundeskanzlerin, fehlende Fachkenntnisse ausländischer Ärzte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten, haben leider bereits Menschenleben gekostet. Selbst echte Dokumente aus Drittstaaten bieten keine Gewähr für korrekt bescheinigte Qualifikationen. Halten Sie es deswegen für geboten, zukünftig bundeseinheitlich zu regeln, dass ausländische Ärzte aus Drittstaaten einer Prüfung unterzogen werden, die zumindest unserem Dritten Staatsexamen entspricht, und dass sie vor allem eine Zulassung erst dann erhalten, wenn sie gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation – auf Deutsch natürlich – nachweisen?

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