Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns über kompetente, motivierte Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen aus allen Ländern. Sie bereichern unser Gesundheitssystem und unsere Gesellschaft.
Glasklar ist aber auch, dass die Ausbildung in Drittstaaten unseren Standards ohne jeden Zweifel genügen muss. Das ist eine Frage der Sicherheit für unsere Patientinnen und Patienten.
Mit der vorliegenden Novelle setzen wir EU-Recht in nationales Recht um und schaffen zugleich Standards, die einerseits zur Beschleunigung des Verfahrens führen und andererseits die Patientensicherheit stärken. Ich darf folgende Punkte hervorheben:
Erstens. Die Entscheidung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen muss zügig und transparent fallen – positiv wie negativ. Im Bereich der Heilberufe muss diese Anerkennung natürlich an Bedingungen geknüpft werden, die den Patientenschutz sicherstellen. Maßnahmen, die die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen und beschleunigen sollen, erstrecken sich auf die Anerkennungsverfahren als solche, nicht auf die fachlichen Anforderungen.
Zweitens. Im Gesetzgebungsverfahren ist es gelungen, einige wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorzunehmen. So wird klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung nicht um eine Defizitausgleichsprüfung, sondern um eine Berufszulassungsprüfung handelt. Das bedeutet, dass nicht nur einzelne Defizitbereiche geprüft werden, sondern umfänglich geprüft wird, ob eine Person über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, den Arzt-, Zahnarzt-, Apotheker- oder Hebammenberuf auszuüben.
Drittens. Es wird klargestellt, dass für den Zugang zur Kenntnisprüfung in jedem Fall ein Nachweis über die Abgeschlossenheit der Berufsqualifikation erforderlich ist. Bevor die Kenntnis- bzw. Berufszulassungsprüfung durchgeführt wird, kann nun die Sprachprüfung durchgeführt werden. Eine wesentliche Verbesserung.
Und ganz wichtig: Die Dauer und Tiefe der Kenntnisprüfung bei Ärztinnen und Ärzten soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer im Verordnungsverfahren über eine Änderung der Approbationsordnung verlängert werden. Zudem kann die Prüfung am Krankenbett um einen kleinen schriftlichen Teil ergänzt werden. Dies erhöht die Qualität der Prüfung deutlich.
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass die AfD dies nicht erkennen kann oder nicht erkennen will und gleich mit der üblichen Hetze Angst schüren wird. Sie werden einmal mehr den Untergang des Abendlandes ausrufen, Schreckensszenarien an die Wand werfen und versuchen, Ihre Fremdenfeindlichkeit in die Gesundheitspolitik zu tragen – Hauptsache, Sie werden Ihren Hass los.
Viertens. Die Anerkennungspraxis sollte deutschlandweit harmonisiert und vereinheitlicht werden; hier sind die Länder am Zug. Um „Prüfungstourismus“ zwischen den Bundesländern zu verhindern, sollte perspektivisch ein bundesweites Register entstehen, in dem alle Bewerber aus Drittstaaten für die Berufsanerkennung von Heilberufen inklusive Alter, Herkunftsland und Berufserfahrung erfasst werden. Hier könnte dann vor einer Prüfung abgeglichen werden, ob bereits in einem anderen Bundesland eine Prüfung mit negativem Ergebnis durchgeführt und die Berufsanerkennung verweigert wurde.
Ich danke der Bundesministerin Nina Warken, ihren Staatssekretären und den Mitarbeitern des Bundesministeriums, meinen Co-Berichterstattern und den Fraktionen der CDU/CSU sowie der SPD für die konstruktiven Beratungen und für die Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes.
Auch hier gilt: Wir setzen es um: mit mehr Patientensicherheit und mehr Schnelligkeit.
Vielen Dank.