Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an Sie, die ich eigentlich als Zwischenfrage stellen wollte. Ist Ihnen bewusst, dass Artikel 1 des Grundgesetzes als oberste Schutzpflicht des Staates nicht das Leben, sondern die Würde des Menschen ansieht, und meinen Sie nicht, dass die Würde der Menschen, die so sind, wie Frau Helling-Plahr beschrieben hat, gerade verlangt, dass man ihnen hilft und sie nicht mit ihrem Schmerz und ihrer Not alleine lässt?
Donnerstag, 11. April 201919. Wahlperiode, 95. SitzungRechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen
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