Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihr Gesetzentwurf wird mit Artikel 6 des Grundgesetzes begründet. Ja, darin heißt es natürlich: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Und ja klar, die Väter und Mütter des Grundgesetzes konnten das vor ungefähr 70 Jahren nicht wissen. Zu der Zeit waren zum Beispiel homosexuelle Handlungen unter Männern strafrechtlich verboten. Selbstverständlich konnte man vor 70 Jahren nicht annehmen, dass diese Menschen, denen man gleichsam die Bürgerlichkeit absprach, das bürgerliche Institut der Ehe eingehen könnten. Das war zeitgebunden so, und das konnte auch nicht anders sein. Aber selbstverständlich entwickeln sich Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit und auch die Verfassungsrechtsprechung. Darauf haben die Kolleginnen und Kollegen ja wirklich eindrücklich hingewiesen.
Ehe ist also nicht als Voraussetzung für Familie geschützt, sondern Ehe ist für sich selbst geschützt, und der Ehebegriff ist offen. Wir können es auch im Umkehrschluss sehen: Es gibt ja ganz viele Paare, die nicht verheiratet zusammenleben und gemeinsame Kinder haben. Stehen denn jetzt diese Familien nicht unter Schutz, weil das Institut der Ehe nicht eingegangen worden ist? Das ist doch widersinnig.
Es wird Ihnen doch vollkommen klar sein, dass Ehe und Familie sowohl gemeinsam als auch je einzeln unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen.
Und noch einmal: Der Ehebegriff ist offen, und er hat sich in den vergangenen Jahrzehnten anders entwickelt.
Ich möchte Ihnen aber eine Frage stellen, die mir eigentlich noch wichtiger ist: Wieso erdreisten Sie sich eigentlich, sich auf das Grundgesetz zu berufen?
Artikel 1 des Grundgesetzes, das unser Zusammenleben normiert, beruht letztlich auch auf dem christlichen Menschenbild und besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieser Artikel 1 des Grundgesetzes wird von Ihnen im Reden und Handeln ständig gebrochen.