Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, gehen wir einen entscheidenden ersten, aber gleichwohl wichtigen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, die sich überwiegend gegen Frauen richtet. Eigentlich ist es heute ein guter Tag, und ich freue mich darüber aufrichtig – das möchte ich auch in einer sehr gemäßigten Rede hier zum Ausdruck bringen –, allerdings will ich einige Beiträge von Teilen der Opposition nicht vollkommen unkommentiert lassen.
Zum einen ein Blick auf die Linkspartei: Bei Ihnen scheint es mir doch der Fall zu sein, dass Sie die wesentlichen Funktionalitäten des Gesetzes nicht richtig verstanden haben,
zumal Sie das eben sogar noch mal wiederholt haben; ich will ausdrücklich auf die Darlegung der Kollegin Carmen Wegge nach dem ersten Redebeitrag von Ihnen hinweisen. So sieht es aus: Die Entscheidung, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht und ob daraus dann die entsprechenden Maßnahmen folgen, liegt allein bei der Frau.
Unverständlicherweise und unnötigerweise haben die Rednerinnen und der Zwischenfrager der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier etwas Schärfe in die Diskussion gebracht. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Sie sollten eigentlich die Fragen an sich selbst richten. Warum sind Sie, wenn das Problem jahrealt ist – das ist richtig –, eigentlich in Ihrer Regierungszeit im Ergebnis vollkommen untätig – vollkommen untätig! – geblieben?
Ein Jahr nach Antritt der neuen Regierung aus Union und SPD haben wir das Thema aufgegriffen, sind es erfolgreich angegangen und geben es heute nach der zweiten und dritten Lesung auf den Weg.