Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Es gehört ja in Ihrer Fraktion zu den Ausnahmeerscheinungen, dass mal jemand den Mumm hat, sich eine Frage stellen zu lassen.
Meine Frage ist auch ganz schnell formuliert.
Sie haben das Ganze jetzt ein bisschen wirr, mit allgemeinen, oberflächlichen Zwischenbemerkungen von oben beurteilt. Ich hätte von Ihnen gern eine Aussage: Ist Ihnen das aktuelle Urheberrecht bekannt? Davon gehe ich aus; Sie sind ja Jurist. Ich hätte von Ihnen gern anhand von zwei, drei Beispielen erklärt bekommen, wie Sie die Einhaltung des Urheberrechts auf YouTube sicherstellen wollen, wenn Sie zugeben: Selbstverständlich ist es so, dass jeder YouTuber geschützte Inhalte hochlädt. – Deswegen meine Frage: Wie schützen Sie das Urheberrecht, das im Übrigen schon vor der Richtlinie in Deutschland gegolten hat, wenn Sie ganz selbstverständlich sagen, dass ein YouTuber geschützte Inhalte hochlädt?