Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anwaltschaft ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege eine tragende Säule unseres funktionierenden Rechtsstaates. Um bundesweit den Zugang zum Recht zu gewährleisten, sind wir ganz besonders auch auf die Einzelanwälte und auf kleinere Kanzleien in der Fläche angewiesen.
In diesen Kanzleien werden in der Regel keine Honorarvereinbarungen getroffen, wie das bei den Großkanzleien üblich ist, sondern es wird weiterhin nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
Diese staatliche Gebührenordnung ist eine soziale Errungenschaft aus der Zeit der Gründung der Sozialversicherung und sollte sicherstellen, dass die Rechtsangelegenheiten aller Bürger bearbeitet werden, indem für hohe Streitwerte höhere Gebühren als für niedrigere Streitwerte anfallen, unabhängig vom Zeitaufwand. Durch diese sogenannte Mischrechnung sollen sowohl arme als auch reiche Rechtsuchende zu ihrem Recht kommen.
Über die Zeit hat dieses System natürlich auch Schwächen entwickelt, da viele Berater von Großmandanten und Unternehmen heute gar nicht mehr nach der Gebührenordnung abrechnen, sondern Stundenhonorare vereinbaren. Das ist für viele Rechtsuchende nicht bezahlbar. Die Flucht in die Stundenhonorare belastet außerdem die Mischrechnung der verbleibenden Anwältinnen und Anwälte, die nach wie vor in der Fläche für die Menschen zur Verfügung stehen. Sie sind quasi die Hausärzte des Rechtsstaates.
Die Gebührenordnung stellt für diese Anwälte immer noch die Abrechnungsgrundlage dar und garantiert auch einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht. Damit das auch so bleibt, ist es wichtig, dass sich die dort festgeschriebene Vergütung auch an den tatsächlichen Kosten orientiert. Das ist sechs Jahre nach der letzten Anpassung nicht mehr der Fall. Nicht nur das elektronische Postfach hat etliche IT-Nachrüstungen erforderlich gemacht. Dazu kommen kontinuierlich steigende Kosten für Gehälter, Fortbildungen, Miete und Büroführung.
Eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren ist auch nicht zwangsläufig an eine Erhöhung der Gerichtskosten geknüpft, auch wenn die Ländervertreter das so einfordern. Das würde nämlich wieder zusätzliche Hürden für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger schaffen. Die Gerichtskosten sind nicht dazu da, die außergerichtlichen Kosten abzudecken, sondern, wie der Name schon sagt, die bei Gericht anfallenden Kosten. Anwaltsgebühren hingegen sind außergerichtliche Kosten.
Richtig ist, dass die Länder die Kosten für die Prozesskostenhilfe tragen müssen, die sich durch die Gebührenordnung ebenfalls erhöht. Aber letztlich ist die Prozesskostenhilfe auch zu Recht eine öffentliche Aufgabe, die nicht allein auf Kosten der Anwaltschaft erbracht werden darf.
Die Prozesskostenhilfegebühren sind nämlich deutlich niedriger als die normalen Gebühren und nach oben gedeckelt. Wo gibt es das schon, dass Berufsträger von Gesetzes wegen verpflichtet werden, für eine geringere Vergütung zu arbeiten, um den Zugang zum Recht für Bedürftige sicherzustellen? Die Prozesskostenhilfe ist eine Stärke unseres Rechtsstaates, um die uns viele andere Länder beneiden, und sie kostet uns noch nicht einmal viel. Der staatliche Aufwand für die Prozesskostenhilfe in Deutschland beläuft sich gerade einmal auf 5 Euro pro Einwohner und Jahr. Das sollte uns der Zugang zum Recht für alle in diesem Rechtsstaat schon wert sein, und das sollte aus dem allgemeinen Steueraufkommen auch zu leisten sein.
Wenn die Menschen nämlich keinen Zugang mehr zu bezahlbarer Rechtsberatung haben, weil immer weniger Anwaltskanzleien bereit sind, nach der Gebührenordnung abzurechnen oder Prozesskostenhilfemandate anzunehmen, dann schaffen wir Probleme, die uns am Ende richtig teuer zu stehen kommen. Wir Grüne halten daher eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren ebenfalls für dringend notwendig und stimmen dem FDP-Antrag heute zu.
Allerdings gibt es aus der Anwaltschaft heraus noch einige weitere wichtige Vorschläge zu strukturellen Änderungen, die unter anderem die Vergütung im Familien- und Sozialrecht betreffen. Auch mit diesen strukturellen Anpassungen sollten wir uns näher befassen. Wer bereit ist, bedürftige Rechtsuchende zu vertreten, soll dadurch nicht zwangsläufig selbst bedürftig werden.
– Im Übrigen gehört Hamburg noch nicht zum ländlichen Niedersachsen, um das ergänzen zu dürfen.
und des Kollegen Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion
nehmen wir zu Protokoll.1 Anlage 5 Damit schließen wir die Aussprache.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/10002, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/8266 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/9079 Nr. 6
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
Drucksache 19/10000
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 27 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Sobald die notwendige Aufmerksamkeit hergestellt ist, können wir auch mit den Beratungen beginnen.
Das Wort hat der Kollege Matthias Hauer für die CDU/CSU-Fraktion.