Ein Fahrlehrer darf mit mehreren Punkten in Flensburg seinen Beruf weiter ausüben; eine Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt haben.
Damit kann der Fahrlehrer – –
Die Kolleginnen und Kollegen Elvan Korkmaz, SPD-Fraktion, Torsten Herbst, FDP-Fraktion, Thomas Lutze, Die Linke, Daniela Wagner, Bündnis 90/Die Grünen, und Gero Storjohann, CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben. Damit ist die Aussprache geschlossen.1 Anlage 8
Tagesordnungspunkt 18 a. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/9863, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/8751 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Ausschussfassung in zweiter Beratung mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD-, der FDP- und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung.
– Ich komme jetzt dazu; genau. – Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Dann stelle ich fest, dass mit der gleichen Stimmenmehrheit – weil wir keine Enthaltungen haben – der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen worden ist.
Tagesordnungspunkt 18 b. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/9921 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.