Frau Kollegin, das Beschleunigungsgesetz zur Sanierung von Brücken habe ich schon vorgelegt; es ist Teil des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes. Wir haben uns darauf verständigt, die Ersatzneubauten bei Brücken ohne Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu ermöglichen, auch wenn es sich um eine Abweichung vom Vorgängerbauwerk handelt. Das ist eine wesentliche Beschleunigung. Damit werden wir es schaffen, die Anzahl der Brückensanierungen von bisher 200 – das war der Stand, bei dem ich das Ressort übernommen habe – auf 400 Autobahnbrücken pro Jahr schrittweise zu erhöhen, sodass wir am Ende des Jahrzehnts unsere 4 000 Autobahnbrücken im Kernnetz saniert haben.
Daneben brauchen wir die Engpassbeseitigung, um den in den nächsten Jahren steigenden Güterverkehr aufnehmen zu können. Das ist eine Aufgabe, die parallel erledigt werden muss. Denn beides ist wichtig: sichere Brücken, aber auch funktionierende Logistikketten und Güterströme.
Ich lasse jetzt noch die Fragen von Dr. Brandl und der Kollegin Martin zu, dann kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Sie können darauf setzen, dass ich sehr genau zuhöre – den Fragestellern und natürlich auch den Antworten. – Bitte.