Sehr geehrter Herr Wissing, wir sind uns sicherlich einig, dass die Sicherheit im Straßenverkehr einer der wichtigsten Faktoren im Bereich der Mobilität ist. Die Diskussion über die Legalisierung von Cannabis wirft die Frage wieder ein Stück weit auf.
Es gibt – das wissen Sie selbst – zahlreiche renommierte Expertinnen und Experten, die sagen, dass der aktuelle lineare Grenzwert von 0,1 Nanogramm THC auf 1 Milligramm Blut nicht mehr zeitgemäß ist. Der 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat hierzu festgestellt – Zitat –:
Der aktuell angewandte Grenzwert von 0,1 ng … liegt so niedrig, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
Meine Frage an Sie wäre: Ist es richtig, dass in einem aktuellen Papier Ihres Hauses – Referentenentwurf, wie das heute heißt – an diesem Grenzwert von 0,1 Nanogramm festgehalten wird? Wie begründen Sie das vor dem Hintergrund der Aussage des Deutschen Verkehrsgerichtstages?