– ja – von 3,5 Nanogramm pro Milliliter ins Spiel gebracht, wonach keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit erkennbar sind. Jetzt frage ich Sie: Wann werden Sie einen gesetzlichen Grenzwert für THC vorlegen? Und wenn Sie den noch nicht benennen können: Welches sind die Fachgremien, die Sie mit einer solchen Festlegung betrauen werden?
PVizepräsidentin Petra Pau: Also, ich bitte jetzt ernsthaft, im weiteren Verlauf die Frage in die entsprechende Zeit einzupreisen. Wenn es rot leuchtet, ist die Fragezeit tatsächlich abgelaufen; das gilt im Übrigen auch für die Antwortzeiten.
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Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
Bitte, Herr Minister.