Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute debattierte Vorschlag des EU-Parlaments zur Änderung des EU-Wahlrechts ist ein Angriff auf die Nationalstaaten Europas. Die geplanten Änderungen sind bürgerfern und im Kern undemokratisch.
Da sind zu allererst die transnationalen Listen, von denen gerade oft gesprochen wurde. Das EU-Parlament soll weiter vergrößert werden, vorerst um 28 Sitze. Diese sollen dann statt über nationale Listen der bekannten Parteien von europäischen Parteien aufgestellt werden. Das ist ein besonderer Akt der Bürgerferne. Die europäischen Parteien sind in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten weitgehend unbekannt. Ihr Personal ist unbekannt. Ihre Positionen zu konkreten politischen Fragen sind unbekannt.
Der Bürger soll Personen wählen, die er nicht kennt und über die er sich in vielen Fällen auch nicht einfach informieren kann; denn es gibt keine EU-weite Medienöffentlichkeit. Informationen sind daher regelmäßig nicht in jedermanns Muttersprache vorhanden. Das aber passt ins Bild. Sie wollen den uninformierten Wähler, der Ihre Personalien und Positionen einfach so abnickt.
Sie wollen einen vom Bürger entkoppelten EU-Zentralstaat mit Politikern, die niemandem mehr Rechenschaft schulden. Die transnationalen Listen sind auf diesem Weg ein folgenschwerer Schritt, dem wir als AfD uns entgegenstellen.
Nicht weniger stellen wir uns dem Versuch entgegen, zwingende Geschlechterquoten für Wahllisten einzuführen. Der Vorschlag des EU-Parlaments sieht genau dies in Form eines Reißverschlussverfahrens vor. Das heißt, dass abwechselnd Männer und Frauen aufzustellen sind. Dies ist offensichtlich verfassungswidrig.
Das haben die Verfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen für entsprechende Regelungen bereits entschieden. Es liegt hier unter anderem ein Verstoß gegen die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl vor.
Zu was für unglaublichen Blüten eine solche Geschlechterquotierung führen kann, lässt sich im Übrigen bei den Grünen beobachten. Die haben in ihren Satzungen das Reißverschlussverfahren konsequent weiterentwickelt und nennen es „Mindestquotierung“.
Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin – aus § 1 des Frauenstatus der Grünen NRW:
Wahllisten sind grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze vorbehalten sind. Die Wahlverfahren sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten sind möglich.
Man muss sich das deutlich vor Augen führen: Bei den Grünen dürfen auf den ungeraden Plätzen nur Frauen kandidieren, auf den geraden alle.
Wenn das demokratisch sein soll, dann ist die Demokratie in unserem Land wahrlich am Ende.
Nicht zuletzt steht heute eine Sperrklausel bei der Europawahl zur Abstimmung. Was Sie hier vorhaben – die Einführung einer 2-Prozent-Hürde –, ist eine schamlose Umgehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte zweimal, 2011 und 2014, Sperrklauseln bei der Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Nun soll eine solche über den Umweg des EU-Rechts eingeführt werden. Eine tragfähige Begründung hierfür gibt es nicht. Es geht einzig darum, die Pfründe der großen Parteien auf Kosten der kleinen Parteien auszubauen. Es ist die schlichte Arroganz der Macht.
Halten wir abschließend fest: Die Pläne zur EU-Wahlrechtsreform sind undemokratisch und verstoßen in Teilen gegen deutsches Verfassungsrecht. Es bleibt zu hoffen – es wurde ja schon angedeutet –, dass auch europaweit erheblicher Widerstand dagegen besteht. Es bleibt zu hoffen, dass sie nie Wirklichkeit werden.
Danke schön.