Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie auch meine Frage zulassen. – Ich erinnere daran, dass 1993 14 Stunden diskutiert wurde. Ich möchte gerne mit Ihnen in einen Dialog treten. Sie haben gerade gesagt, dass Asylverfahren an den Außengrenzen geprüft werden. Nach den Vorschlägen der Kommission – dem stimmen Sie zu – ist es so, dass eine inhaltliche Prüfung an den Außengrenzen gerade nicht stattfinden soll. Vielmehr soll im Rahmen einer Zulässigkeitsprüfung schnell in einen Drittstaat abgeschoben werden. Das betrifft insbesondere Menschen aus Ländern, die eine hohe Anerkennungsquote haben, zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan. Da würden wir alle sagen: Die haben einen Schutzanspruch in der EU verdient.
Aber nach Ihren Plänen wird es keine inhaltliche Asylprüfung in der EU geben. Vielmehr werden die Menschen in einen Drittstaat abgeschoben.
Das führt dazu, dass die allermeisten Menschen nicht in der EU ein Asylverfahren durchlaufen werden. Meine Frage an Sie lautet: Wie können Sie, auch als Entscheiderin, das mit Ihrem Gewissen und den Menschenrechten vereinbaren?