Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Wiese, dass Sie die Frage zulassen. – In Ihrem Koalitionsvertrag steht ja eindeutig drin, dass Sie inhaltliche Prüfungen von Asylanträgen durchsetzen wollen. Das, worauf man sich jetzt beim JI-Rat geeinigt hat, bedeutet ganz klar, dass es diese inhaltliche Prüfung nicht für alle Menschen innerhalb der EU geben soll, sondern es werden ganz konkret Menschen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote in sogenannte sichere Drittstaaten zurückgeführt werden können. Nichts anderes bedeuten das System und der Sinn und Zweck dieses sicheren Drittstaatenkonzepts.
Wie können Sie das mit Ihrem eigenen Koalitionsvertrag vereinbaren? Wie können Sie das auch mit dem Beschluss vereinbaren, den Ihr SPD-Vorstand gefällt hat, worin Sie gesagt haben: „Es darf keine Haft, keine Grenzverfahren und keine Grenzlager geben“? Wie können Sie das miteinander vereinbaren?