Da Sie gerade so beeindruckend plädiert haben, unterstützen Sie mich sicherlich dabei, dass wir uns gemeinsam an die Länder wenden, die genau da Abhilfe schaffen können. Überall da, wo es sich um Problemwölfe handelt – ich habe es gerade ja schon gesagt –, ist es nach wiederholten Übergriffen zumutbar, diese nach geltendem Recht entsprechend zu entnehmen; das darf man. Das ist Aufgabe der Länder; auch da verweise ich auf die rechtliche Situation.
Was die emotionale Situation angeht, habe ich ja gerade schon gesagt: Das verstehe ich sehr gut. Umso mehr sollten wir die Instrumente, die es ja bereits gibt, nutzen. Was das Bestandsmanagement angeht, habe ich ja auch darauf verwiesen: Das wird ausgewertet. Sollte ein solcher Zustand eintreffen, wie Sie ihn beschrieben haben, wird man ihn einer Neubewertung unterziehen müssen.