Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Bei dem Schutz von Prostituierten, aber auch dem Schutz von Frauen vor Gewalt haben Sie in dem Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz jetzt quasi darauf Rücksicht genommen und wollen eine Art von Hausrecht ausweisen. Das heißt: In bestimmten Einrichtungen darf das Hausrecht ausgeübt werden. Männer, die sich zu Frauen haben erklären lassen, dürfen dann da nicht hinein. Das ist erst mal dem Grunde nach nicht falsch – obwohl das ganze Gesetz natürlich falsch ist.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Stellen Sie bitte Ihre Frage, und kommen Sie zum Schluss.