Liebe Frau Kollegin Bünger, ich versuche es ein zweites Mal: Erstens. Das sind keine Hafteinrichtungen, das sind Zwischeneinrichtungen, wo für eine gewisse Zeit geprüft wird, ob eine Einreisemöglichkeit, eine Einreiseberechtigung besteht oder nicht für den Personenkreis, der von diesem Außengrenzverfahren umfasst wird. Und das sind nun mal Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von maximal 20 Prozent kommen.
– Das sind Menschen.
Noch mal: Aber wie bei jedem anderen Grenzverfahren auch, wenn Sie in ein anderes Land reisen, nicht gerade innerhalb der Europäischen Union,
müssen Sie nachweisen, dass sie einen berechtigten Grund haben, in dieses Land einzureisen – sei es als Tourist, sei es beruflich oder eben auf Dauer.
Diese Menschen wollen auf Dauer nach Europa. Insofern ist es das gute Recht auch der Europäischen Union und jedes Staates, zu klären, ob dieses Einreiserecht besteht.
Jetzt sprechen wir über Familien, insbesondere solche mit Kindern. Wir machen dies auch – ich habe es gerade erklärt –, um zu verhindern, dass Menschen sich auf einen gefährlichen Weg begeben. Wir haben es erst diese Woche leider wieder erleben müssen vor den griechischen Inseln. Deswegen muss es dort einen Lerneffekt geben. Das wollen wir doch alle, dass sich Menschen nicht auf diesen gefährlichen Weg machen, wenn sie eigentlich keine Bleibeperspektive in Europa haben.
Deswegen machen wir dieses Verfahren. Nur, wenn wir jetzt wieder einzelne Personen – auch Kinder – davon ausnehmen, dann ist der Lerneffekt in den Herkunftsstaaten,
wo es keine Bleibeperspektive oder Einreiseperspektive nach Europa gibt, genau der umgekehrte: Man nimmt ein Kind und macht sich auf diesen Weg. – Das kann wirklich niemand, der Menschlichkeit will, wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es gibt aber noch einen zweiten großen Baustein in diesem Paket. Der heißt: verpflichtender Solidaritätsmechanismus. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wirklich Lug und Trug gegenüber der Bevölkerung und allen, die das interessiert. Ich habe die Pressemitteilung des Rates hier im Original vom 8. Juni – ich zitiere –:
Es liegt im uneingeschränkten Ermessen der Mitgliedstaaten, welche Form der Solidarität sie leisten. Kein Mitgliedstaat wird jemals verpflichtet sein, Übernahmen vorzunehmen.
Es gibt keine Verpflichtung zur Verteilung. Es gibt kein angemessenes System, das zum Schluss Deutschland entlasten wird. Und diesem Kompromiss –