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111. Sitzung
Mittwoch, 21. Juni 202320. Wahlperiode, 111. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Vielen Dank für die Frage. – Wie im Ausschuss ausgeführt, gelten die Regeln der Bundesregierung für Minister, für Staatssekretäre insgesamt. Demnach ist es erlaubt – ich würde sogar sagen: politisch ratsam –, auch Fonds zu haben. Anteile an den Fonds stehen nicht in einem Widerspruch zu den Compliance-Regeln der Bundesregierung.

Ich bin sehr dafür und auch sehr bereit – das habe ich ja im Ausschuss schon öffentlich gesagt, ich wiederhole es –, die Regeln zu verschärfen. Es ist kein Problem für mich, wenn alle Mitglieder der Bundesregierung, alle Staatssekretäre, vielleicht auch ehemalige Ministerinnen oder Minister oder Staatssekretäre gehalten werden, ihre privaten Altersvorsorgen, ihre Fondsanteile öffentlich zu machen, sodass sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann. Allerdings lehne ich eine Einzelbetrachtung, in diesem Fall von Staatssekretär Philipp, ab.

Zurufdes Abg. Michael Donth [CDU/CSU]

Das ist alles aufgeklärt.

Vielen Dank.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Lukas Köhler [FDP]

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