Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Frage. Der Regierungsentwurf sieht nicht vor – das ist auch nicht in der Systemlogik des GEG verankert –, die Modernisierungsumlage zu verändern, weder nach oben noch nach unten, sondern sie bleibt so, wie sie politisch beschlossen ist. Aber er sah und sieht vor, dass nicht alle Kosten bedingungslos in die Modernisierungsumlage eingerechnet werden können, sondern er sieht für die gegenwärtig teureren Techniken, die ja nach dem GEG erlaubt sind, vor, dass sie nur in einem bestimmten Faktor angerechnet werden können. Dieser Faktor entspricht der Effizienz von 2,5 als Wärmepumpendurchschnitt, den wir dort zugrunde gelegt haben. Das schließt also aus, dass über die Modernisierungsumlage exorbitante Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden. Wie sich jetzt die Beratungen im parlamentarischen Raum zur Veränderung des GEG entwickeln werden, kann ich hier nicht kommentieren.