Frau Präsidentin! Ja, es hat sich vielleicht noch nicht so rumgesprochen: Für die Wärmeplanung ist das Bauministerium in der Federführung.
– Es freut mich, dass das Begeisterung auslöst. Es macht uns nämlich Spaß. – Der Quartiersansatz ist ja etwas, was wir aus der Städtebauförderung kennen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah tatsächlich eine Grenze vor für die Pflicht einer Wärmeplanung bei Kommunen unter 10 000 Einwohnern, weil wir natürlich die Planungskapazitäten im Auge hatten.
Jetzt gab es aus dem Parlament den Wunsch: Es soll möglichst eine Wärmeplanung für alle Kommunen bis 2028 geben. Da können wir an die Kommunen im ländlichen Raum natürlich nicht die gleichen gesetzlichen Anforderungen stellen wie an die großen Kommunen. Also, wenn Sie eine kleine Gemeindevertretung haben, kann die keine Geothermiepotenzialanalyse machen, und das schon gar nicht ein paar Tausend Mal in Deutschland. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf noch mal anpassen und unterschiedliche Fristen setzen.
Natürlich muss man aber auch sagen: Die zentrale Wärmeversorgung ist nicht exklusiv für große Städte, sondern es gibt natürlich auch Dorfwärmenetze, es gibt Biomasse.