Nein, von der AfD lasse ich gar keine Zwischenfrage zu.
In diesem Kontext schauen wir uns die beiden Anträge, die dieser Diskussion heute zugrunde liegen, mal an. Die einen von ganz rechts außen wollen die Erbschaftsteuer vollständig abschaffen. Folge wäre: Die Reichen würden noch reicher, und dem Staat, den Bundesländern, würden fast 10 Milliarden Euro jährlich an wichtigen Einnahmen wegfallen,
die im Übrigen für Schulen und Polizei sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deutlicher als mit dem Antrag zur Abschaffung der Erbschaftsteuer, dem sich ja sogar Herr Brehm jetzt in seinem Redebeitrag angeschlossen hat,
kann es aber die AfD kaum sagen: Sie interessieren sich nicht für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern nur für die Belange der Reichen in diesem Land.
Schaut man auf den Antrag der Linken, mit dem alle Ausnahmetatbestände der Erbschaftsteuer gestrichen werden sollen, kommt man auch zu dem Schluss: leider so nicht zustimmungsfähig. Denn – mein Kollege Tim Klüssendorf hat es schon ausgeführt – das Streichen aller Ausnahmetatbestände, insbesondere die Ausnahmen für Unternehmen mit großem Betriebsvermögen, Sachanlagevermögen oder Ähnlichem, zum Beispiel einem großen Maschinenpark, kann Unternehmensnachfolgen und damit auch Arbeitsplätze im Land gefährden.
Aber ganz ehrlich: Sowohl der Antrag von ganz rechts wie der Antrag von den Linken überrascht uns ja auch nicht wirklich.
Was mich aber tatsächlich an dem Antrag der Linken geärgert hat, ist, dass wir damit wiederum eine Bühne für den bayerischen Landtagswahlkampf haben.
Damit hätten Sie doch eigentlich rechnen müssen.
Zum Wahlkampfgetöse aus Bayern nur so viel:
Wir alle wissen, dass bei der Klage der CSU gegen die Bewertungsregeln bei der Erbschaftsteuer nichts herauskommen kann.
Nicht umsonst beteiligt sich kein anderes Bundesland an dieser Klage. Das wird seine Gründe haben, nehme ich mal an. Und die bayerische CSU versteigt sich sogar dazu, die Erbschaftsteuererhebung regionalisieren zu wollen.
Die Vermögenden in Bayern sollen zukünftig weniger zahlen als die Vermögenden in Hamburg. Ja, geht’s noch?
„Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Zitat aus der bayerischen Landesverfassung.
Vielleicht sollte der Bayerische Ministerpräsident mal in seine Verfassung schauen. Dann würde er auch nicht unnötig klagen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die einen wollen die Erbschaftsteuer grundsätzlich abschaffen. Die anderen wollen die Ausnahmetatbestände vollständig streichen.
Es ist gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Ampelregierung in dieser Diskussion Maß und Mitte behält.
Vielen Dank.