Nein, von der AfD lasse ich gar keine Zwischenfrage zu.
In diesem Kontext schauen wir uns die beiden Anträge, die dieser Diskussion heute zugrunde liegen, mal an. Die einen von ganz rechts außen wollen die Erbschaftsteuer vollständig abschaffen. Folge wäre: Die Reichen würden noch reicher, und dem Staat, den Bundesländern, würden fast 10 Milliarden Euro jährlich an wichtigen Einnahmen wegfallen,
Sie geben 10 Milliarden Euro als Subvention ans Chipwerk von Intel, an einen Amerikaner, einfach so! 10 Milliarden Euro!
die im Übrigen für Schulen und Polizei sorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deutlicher als mit dem Antrag zur Abschaffung der Erbschaftsteuer, dem sich ja sogar Herr Brehm jetzt in seinem Redebeitrag angeschlossen hat,
Das ist meine Idee und nicht die der AfD! So schaut es aus!
kann es aber die AfD kaum sagen: Sie interessieren sich nicht für die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern nur für die Belange der Reichen in diesem Land.
Völliger Quatsch!
Sagen Sie doch mal, was Sie wollen! Das wäre mal was! Die SPD hat null Konzept!
Schaut man auf den Antrag der Linken, mit dem alle Ausnahmetatbestände der Erbschaftsteuer gestrichen werden sollen, kommt man auch zu dem Schluss: leider so nicht zustimmungsfähig. Denn – mein Kollege Tim Klüssendorf hat es schon ausgeführt – das Streichen aller Ausnahmetatbestände, insbesondere die Ausnahmen für Unternehmen mit großem Betriebsvermögen, Sachanlagevermögen oder Ähnlichem, zum Beispiel einem großen Maschinenpark, kann Unternehmensnachfolgen und damit auch Arbeitsplätze im Land gefährden.
Aber ganz ehrlich: Sowohl der Antrag von ganz rechts wie der Antrag von den Linken überrascht uns ja auch nicht wirklich.
Sie machen gar keine eigenen Anträge, das ist ja das Schlimme! Es kommt ja nicht mal ein Haushalt!
Was mich aber tatsächlich an dem Antrag der Linken geärgert hat, ist, dass wir damit wiederum eine Bühne für den bayerischen Landtagswahlkampf haben.
Ach, das Argument können Sie stecken lassen!
Damit hätten Sie doch eigentlich rechnen müssen.
Sollen wir dann gar nichts mehr machen?
Zum Wahlkampfgetöse aus Bayern nur so viel:
Wie ist denn Ihre Position zum Thema?
Wir alle wissen, dass bei der Klage der CSU gegen die Bewertungsregeln bei der Erbschaftsteuer nichts herauskommen kann.
Falsch! Es geht um die Freibeträge! Feststellungsklage auf Freibeträge, nicht gegen die Bewertungsregeln! Einfach falsch!
Nicht umsonst beteiligt sich kein anderes Bundesland an dieser Klage. Das wird seine Gründe haben, nehme ich mal an. Und die bayerische CSU versteigt sich sogar dazu, die Erbschaftsteuererhebung regionalisieren zu wollen.
Die Vermögenden in Bayern sollen zukünftig weniger zahlen als die Vermögenden in Hamburg. Ja, geht’s noch?
Hamburg kann ja auch eine eigene Regelung machen!
„Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“
Falsch!
In Ihrem Bundesland steht das in der Verfassung, Herr Brehm!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Zitat aus der bayerischen Landesverfassung.
„Falsch“, hat Herr Brehm gesagt!
Vielleicht sollte der Bayerische Ministerpräsident mal in seine Verfassung schauen. Dann würde er auch nicht unnötig klagen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die einen wollen die Erbschaftsteuer grundsätzlich abschaffen. Die anderen wollen die Ausnahmetatbestände vollständig streichen.
Was wollen Sie denn?
Das hat sie jetzt die ganze Rede nicht gesagt! Die wissen selbst nicht, was sie wollen!
Es ist gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Ampelregierung in dieser Diskussion Maß und Mitte behält.
Vielen Dank.
Inhaltlich ein Totalausfall! Sie wissen selbst nicht, was Sie wollen!
