Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das der Antrag der Union aufwirft, ist ein wichtiges; das ist schon mehrfach gesagt worden. Es geht – und das ist ein wichtiges Thema – um die Bekämpfung von Terror, um das Abstellen bzw. Verringern der Terrorgefahr. Herr Throm, ich finde es unverschämt – das sollten wir unter Demokraten nicht tun –, einzelnen Personen in diesem Plenum zu unterstellen, dass sie verantwortlich für Straftaten anderer sind.
– Das haben Sie nicht gesagt. Sie haben das genau so gesagt, wie ich es gerade gesagt habe; das können wir ja im Protokoll nachlesen. Jedenfalls sollten Sie davon Abstand nehmen.
Auch der von Ihnen gewählte Fall Castrop-Rauxel ist genau der falsche Fall; Kollege Grötsch hat das schon zu Recht aufgeschlüsselt.
Als ich den Antrag las, entfleuchte mir: „Und täglich grüßt das Murmeltier“; die heutige Geschichte dreht sich zwar nicht um Bill Murray, der aus der Zeitschleife nicht herauskommt; vielmehr geht es um Sie. Denn Sie identifizieren ein Problem, Sie suchen nach einer Lösung, und am Ende präsentieren Sie bei ganz vielen Sicherheitsproblemen immer eine Lösung, nämlich die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung.
Das ist langsam echt peinlich, liebe Freunde der Union.
Der einzige Unterschied zum Originalskript des Films ist: Bei Ihnen ist es egal, um welche Herausforderungen es geht. Es können ganz unterschiedliche sein, aber Ihre Antwort ist immer die gleiche. Es ist auch egal, wie oft ein Gericht hier in Deutschland oder der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt: Sie kommen immer wieder damit. Das wird der Ernsthaftigkeit der Lage nicht gerecht. Sie scheinen zu meinen, die Vorratsdatenspeicherung sei ein bisschen wie WD-40 oder Ballistol: zur politischen Problemlösung draufsprühen, und dann läuft das wie geschmiert.
So funktioniert das aber nicht.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag ist im Übrigen auch sonst extrem vage. Die weiteren Konzepte zur inneren Sicherheit erschöpfen sich sehr schnell. Sie fordern wieder – auch ein altes Thema – Onlinedurchsuchungen, hier für den Verfassungsschutz; genau die Kompetenz übrigens, die Ihr damaliger Bundesinnenminister Horst Seehofer in der letzten Legislatur gerade nicht eingeführt hat. Vielleicht war ihm ja ein bisschen mulmig. Und wir wissen, er war nicht gerade zimperlich bei Freiheitseinschränkungen von Bürgerrechten. Die Ampel steht aber zu Recht für evidenzbasierte Sicherheitspolitik. So etwas machen wir also nicht mit, meine Damen und Herren.
Sie fordern auch bessere Möglichkeiten zur Abschiebung von Straftätern und eine verlängerte Sicherheitsverwahrung; auch darüber ist schon etwas gesagt worden. Ich finde, dass der Nutzen Ihres Vorschlags da sehr begrenzt ist. Wir als Ampel gehen einen besseren Weg mit der Reform des GEAS. Wir wollen mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu Lösungen kommen. Wir wollen mit dem Sonderbeauftragten für Migrationsabkommen dieses Problem in Zukunft angehen. Entscheidend ist – und das ist der wesentliche Unterschied –: Sie von der Union arbeiten sich an Ursachen ab, während die Ampel sich um die Symptome kümmert.
– Entschuldigung, falsch herum.
Wir kümmern uns um die Ursachen, während Sie sich weiterhin an den Symptomen abarbeiten. So lässt sich auch der Antrag zusammenfassen, und das ist sehr schade, meine Damen und Herren.
Um auf den immer wiederkehrenden Kernpunkt Ihres Antrags zurückzukommen, die Vorratsdatenspeicherung: Sie werfen ganz am Anfang unter Punkt I die Fragen auf: Was soll die Vorratsdatenspeicherung leisten, und wie leistet sie das? Und unten schreiben Sie, Sie wollen diese Dinge letztlich mit der Methode erreichen, dass Sie alle Bürgerinnen und Bürger bespitzeln, überwachen. Sie wollen nämlich Daten von allen erfassen.
Sie würden unseren Gerichten viel Zeit ersparen, wenn Sie das nicht immer wieder auspackten.
Und auch die Behauptung, Ihr Vorschlag würde ja verfassungsfest sein, weil er genau das, was der EuGH ausformuliert und erlaubt, erfülle,
ist schlichtweg nicht wahr,
weil der EuGH nämlich die IP-Adressen-Speicherung als eine von vier Methoden genau auf den unbedingt notwendigen Rahmen beschränkt.
Immer wenn ich von Ihnen einen Zeitrahmen höre, ist das weit jenseits dieses Rahmens. Sie gehen also seit über zehn Jahren immer wieder erneut über diese Grenze der Verfassungsgemäßheit hinaus,
und ich glaube, das ist langsam wirklich peinlich.
Dabei gibt es verfassungsfeste Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden, nämlich zum Beispiel das Quick-Freeze-Verfahren, an dem die Ampelkoalition arbeitet und an dem Sie sich zur Abwechslung auch mal konstruktiv beteiligen könnten.
Sie haben vorhin gesagt, die FDP sei ein Sicherheitsrisiko. Ich glaube, Sie sind das. Seit über zehn Jahren, so auch in unserer gemeinsamen Zeit, verweigern Sie sich mit Ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung dieser Lösung.
Und weil Sie ein wertvolles Instrument, das seit 15 Jahren nicht angewandt werden kann, aus grundsätzlicher Überzeugung ablehnen, sind Sie das Sicherheitsrisiko bei der Aufklärung von solchen Straftaten. Ich fordere Sie auf, Ihre Verweigerungshaltung endlich abzulegen, meine Damen und Herren.
Um noch mal zum Anfang zurückzukehren: Der Protagonist in „Und täglich grüßt das Murmeltier“ kommt aus der Zeitschleife heraus, indem er aus seinen Fehlern lernt. Das wünsche ich Ihnen, meine Damen und Herren von der Union.
Wir freuen uns auf sinnvolle und verfassungsfeste Vorschläge von Ihnen zur Behandlung dieses extrem wichtigen Themas, aber nicht erneut auf solche wie den heute vorliegenden.
Kommen wir zum nächsten Redner: Das ist Christoph de Vries von der Unionsfraktion.