Herr Kollege Dr. Ullrich, genau auf diesen Punkt haben übrigens ich persönlich und wir als Koalition Sie in den Berichterstatterrunden hingewiesen. Sie hätten nämlich sagen können – das habe ich zu Nummer II Ihres Antrages als Beispiel angeführt –: Wir beschließen als Untersuchungsauftrag, ob die Bundesregierung – damit habe ich die Verbindung zum NSU- und zum Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss hergestellt, die Sie angesprochen haben –, ihrer Pflicht nachgekommen ist, Aufsicht über die Länderfinanzverwaltung auszuüben.
Wenn man den Antrag so formuliert hätte, dann wäre der Antrag des Bundestages an die Bundesregierung adressiert gewesen.
Dann hätten Sie übrigens auch genau das gleiche Ziel erreichen können. Denn wenn man den Untersuchungsauftrag so formuliert hätte, ob die Bundesregierung ihrer Kontrollpflicht gegenüber den Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich eines bestimmten Fehlverhaltens, das Sie behaupten, nachgekommen ist, dann wäre dieses Fehlverhalten implizit mit geprüft worden. Sie wären zum gleichen Ergebnis gelangt und hätten den Antrag verfassungsgemäß formuliert. Das wäre möglich gewesen; das haben Sie aber nicht getan.
Ihre Zwischenfrage gibt mir aber Gelegenheit, die Frage zu stellen: Warum eigentlich nicht?
Warum ist die Union diesem Vorschlag, den wir unterbreitet haben und den ich persönlich gemacht habe, den Antrag auf diese Weise verfassungsgemäß umzumodellieren, nicht nachgekommen?
Jetzt kann ich ja nur spekulieren und annehmen, warum das vielleicht nicht der Fall gewesen ist: weil die damalige Bundesregierung, die diesen Prüf- und Kontrollauftrag gehabt hätte, von der Union geführt worden ist
und demgemäß eine Bundeskanzlerin der Union, ein Bundesfinanzminister der Union in den Fokus dieser Prüfung geraten wären. Das wollten Sie wahrscheinlich vermeiden.
Das ist vielleicht der Grund, weshalb Sie den Hinweisen von uns, die keineswegs vage gewesen sind, Kollege Schnieder, die sehr konkret waren, nicht gefolgt sind.
– Ich muss Ihnen ja nicht jeden einzelnen Punkt umformulieren. – Das kann meines Erachtens nur diesen Grund haben.
Wir haben wahrlich gründlich geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, diesen Antrag zu beschließen und den PUA einzusetzen,
vielleicht auch im Weg einer Teilabstimmung, einer, sagen wir jetzt mal, Reduktion, nur diejenigen Teile zu beschließen, die verfassungsgemäß sind. Dazu haben uns aber die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gesagt: Das geht nicht, weil eine solche Reduzierung, eine solche Teilabstimmung des Antrags, eben eine Änderung des Antrages ist. Ein Antrag, der nur einen Teil Ihres Antrags umfasst, ist ein anderer Antrag.
Was wir als Mehrheit nicht tun können, ist, Ihren Antrag umzuformen, Ihnen sozusagen einen geänderten, gekürzten, damit anderen Antrag sozusagen in den Rachen zu stopfen und Sie zu zwingen, diesen herunterzuschlucken. Das geht nicht. Deswegen gibt es nur eine Möglichkeit – hier heißt es „Alles oder nichts, ganz oder gar nicht“ –: Da Ihr Antrag verfassungswidrige Teile enthält, können wir als Bundestag nicht sehenden Auges einen Antrag beschließen, der nicht auf dem Boden der Verfassung steht.
Deswegen müssen wir diesen Antrag heute ablehnen, weil wir ansonsten einen Antrag beschließen würden, der nicht verfassungsgemäß ist.
Vielen Dank.