Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung, der Linken und dem BSW Gruppenrechte einzuräumen, womit Entscheidungen über die Rechtsstellung der Gruppen hier im Deutschen Bundestag verbunden sind, haben wir erst am 2. Februar 2024 getroffen.
Jetzt schon, wenige Wochen später, ist es so, dass dieser Beschluss, dessen Tinte noch gar nicht trocken ist, schon wieder in einer Rolle rückwärts einkassiert wird.
Ich will das ganz offen sagen: Wir haben, als wir uns im Februar mit diesem Thema beschäftigt haben, die Vorlage der Koalition am Ende nicht unterstützt; weil wir der Auffassung waren, dass die Grenze zwischen dem, was verfassungsrechtlich geboten ist, und dem, was hier zugestanden wird, nicht korrekt gezogen ist. Trotzdem haben wir anerkannt, dass die Koalition die anderen Fraktionen frühzeitig in den Diskussionsprozess miteinbezogen hat.
Das ist diesmal ausdrücklich nicht erfolgt. Tatsächlich war es so, dass in der letzten Woche wenige Stunden vor der Sitzung des Ältestenrates eine Vorlage zur sofortigen Beschlussfassung in der Sitzung des Ältestenrates verschickt worden ist. Das ist ein Stil, wie wir ihn von der Koalition in dieser Legislaturperiode bedauerlicherweise schon öfter erlebt haben.
Schade, dass Sie dahin zurückgefallen sind!
Ich will aber vor allen Dingen etwas zur Sache sagen. Es geht jetzt darum, dass die Begrenzung der Zahl der Kleinen oder Großen Anfragen aufgehoben werden soll.
Hintergrund ist, dass die Gruppe Die Linke in Karlsruhe dagegen klagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt hat. Das wirkt ein bisschen wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Sie haben es zwar anders dargestellt, Herr Fechner, aber dieser Eindruck lässt sich nicht verbergen.
Sie betonen, dass das nur eine vorläufige Entscheidung sei; aber das ist in Wahrheit natürlich nicht zutreffend. Denn nach aller Wahrscheinlichkeit wird das Bundesverfassungsgericht angesichts der Vielzahl an wichtigen Verfahren dort in dieser Legislaturperiode nicht mehr in der Hauptsache entscheiden.
Und dann wird es dauerhaft so sein, dass die Gruppen unbegrenzt Kleine und Große Anfragen stellen können.
Worum geht es jetzt? Werfen wir mal einen Blick in § 76 unserer Geschäftsordnung. Darin steht, dass es sich bei Kleinen und Großen Anfragen um Vorlagen im Sinne der Geschäftsordnung handelt, wenn sie von einer Fraktion oder von 5 Prozent der Abgeordneten dieses Hauses eingereicht wurden.
Ihr Vorhaben widerspricht also der glasklaren Regelung in unserer Geschäftsordnung. Was Sie machen,
ist, die Grenzen, die Abstände zwischen Fraktionen und Gruppen zu verwischen.
Für unsere Fraktion gilt: Das wollen wir nicht, und zwar, Herr Fechner, aus exakt den gleichen Gründen, die Sie hier vorgetragen haben, nämlich weil es – umgekehrt – schlecht für den Parlamentarismus wäre, wenn es attraktiv wäre, dass aus Fraktionen Gruppen würden oder es Gruppenabspaltungen aus Fraktionen gäbe.
Das ist nicht im Sinne unserer Geschäftsordnung und im Übrigen auch nicht im Sinne unserer Verfassung.
Wenn es rechtliche Unsicherheiten gäbe, dann hätte man diese im Vorhinein klären können. Als wir uns am 2. Februar hier mit dieser Frage beschäftigt haben, hat unsere Fraktion angeregt, eine Expertenanhörung im Geschäftsordnungsausschuss zu machen. Dort hätten wir diese Fragen klären können, die diese zugegebenermaßen schwierige Abgrenzung zwischen dem, was verfassungsrechtlich geboten ist, und dem, was darüber hinausgeht, mit sich bringt.
Das wollten Sie nicht, sondern Sie wollten mit dem Kopf durch die Wand; und das passt – das muss man sagen – durchaus in das Bild, das wir von Ihnen aus dieser Legislaturperiode kennen. Ich will nur drei Punkte erwähnen, wo es wirklich notwendig gewesen wäre, umzukehren:
Zum einen, als Sie im letzten Jahr trotz klarer Auskünfte nicht nur von Verfassungsrechtlern, sondern auch des Bundesrechnungshofs einen verfassungswidrigen Haushalt beschlossen haben.
– Ja, natürlich, Sie müssen es sich anhören.
Beim Heizungsgesetz war es nicht anders.
Das haben Sie in einer Art und Weise durch das Parlament gepeitscht, dass der Kollege Heilmann dafür sorgen musste, dass Ihnen das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung in den Arm gefallen ist.
Und Sie sind die erste Regierungskoalition, die der Opposition das Recht versagt, in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss die Rolle des Bundeskanzlers zu klären – Angelegenheit Warburg Bank.
Das sind alles Punkte, wo Sie hätten umkehren können. Hier ist das nicht der Fall, hier ist die Rechtslage glasklar. Deswegen ist Ihr Manöver unnötig,
und es ist auch schädlich für den Parlamentarismus. Deswegen lehnen wir es ab.