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115. Sitzung
Donnerstag, 6. Juli 202320. Wahlperiode, 115. Sitzung31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen – 31. BImSchV)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Oft wird bei uns in Deutschland über die Vorlagen aus Brüssel geschimpft, mal zu Recht, mal zu Unrecht bzw. zu undifferenziert. Den Schwarzen Peter nach Brüssel abzuschieben, ist leicht.

Beifallbei der CDU/CSU

Wenn die deutsche Bundesregierung gegenüber den sowieso schon ambitionierten Vorgaben aus Brüssel noch mal draufsattelt, kann ich den Frust gut verstehen. Die Grenzwerte für Emissionen aus der Verwendung organischer Lösungsmittel sollen laut EU deutlich verschärft werden. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung der ambitionierten EU-Regeln reicht der Bundesregierung allerdings nicht aus. Als würde die Umsetzung dieser Regeln die betroffenen Unternehmen nicht schon genug belasten, führt die Bundesregierung mit ihrer Verordnung zusätzliche Berichtspflichten ein, was deutlich über das von der EU geforderte und sinnvolle Maß hinausgeht.

Beifallbei der CDU/CSU

Die vorliegende Verordnung wird also zu weniger Praxistauglichkeit und zu bürokratischen Mehrbelastungen führen. Eine häufigere Überprüfung der Lösungsmittelbilanzen stärkt nicht automatisch den Umweltschutz. Das Einzige, was Sie damit stärken, liebe Ampel, ist der unproduktive Sektor von Sachverständigen und Kontrollstellen.

Beifallbei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD]

Dabei arbeiten viele Behörden sowieso schon am Limit, und ich frage mich, woher die Kapazitäten zur Überprüfung der Bilanzen kommen sollen. Wir können nicht immer noch mehr Fachkräfte in den unproduktiven Bereich verschieben. In Zeiten von wirtschaftlicher Stagnation und Arbeitskräftemangel setzen Sie damit eindeutig die falschen Schwerpunkte. Aber das kennen wir von Ihnen auch aus anderen Bereichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vorliegende Verordnung zulasten der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft geht. Gleichzeitig zeigen Sie damit klar Ihr Misstrauen gegenüber den Unternehmen in unserem Land und stellen die betroffenen Firmen unter Generalverdacht – und das ohne Not.

Beifallder Abg. Anja Karliczek [CDU/CSU]

Möglichkeiten für eine Überprüfung der Bilanzen gibt es heute schon.

Beifallbei der CDU/CSU

Mein Appell daher: Trauen Sie unseren Betrieben etwas zu, statt ihnen immer neue Steine in den Weg zu legen! Wir brauchen nicht noch mehr unproduktive Regelungen, die unsere Unternehmen zunehmend aus Deutschland vertreiben.

Herzlichen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU

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